Stadtnachrichten

Corona-Virus: Neue Verordnung der Landesregierung


Die Landesregierung hat eine Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) erlassen. Diese sieht weitere Einschränkungen und Schließungen von Einrichtungen vor.
 
Unter anderem wird der Betrieb folgender Einrichtungen untersagt:

1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
2. Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen,
3. Kinos,
4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen,
5. Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen,
6. Volkshochschulen und Jugendhäuser,
7. öffentliche Bibliotheken,
8. Vergnügungsstätten sowie
9. Prostitutionsstätten.
 
Einschränkung des Betriebs von Gaststätten
(1) Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt.
(2) Vom Verbot nach Absatz 1 ausgenommen sind Speisegaststätten, wenn sichergestellt ist, dass

1. die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
3. in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben.

(3) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Betrieb von Gaststätten weitergehend zu untersagen oder den Betrieb von der Einhaltung weiterer Auflagen abhängig zu machen.
 
Die komplette Verordnung zum Download: hier (PDF)


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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Bad Dürrheim