Aktuelle Corona-Maßnahmen
Die aktuellsten Maßnahmen, Verfügungen und Verordnungen der Landesregierung und des Landkreises werden auf deren Webseiten immer aktuell gehalten bzw. zeitnah aktualisiert. Um sich stets korrekt informieren zu können, verweisen wir hier auf deren Webseiten.
Die ausführliche Informationen zum aktuellen Stand der Corona-Maßnahmen:
Aktuelle Corona-Verordnung und wichtige Informationen des Landes Baden-Württemberg
Fragen und Antworten zur aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Aktuelle Informationen des Landkreises zu Corona
Impfmöglichkeiten in Bad Dürrheim
IMPFZENTRUM WALDECK
Mo-Fr. 13:30-16:30 Uhr
Eine Impfung am Impfstützpunkt Waldeck ist ausschließlich mit einem über das Online-Tool gebuchten Termin möglich: HIER
Weitere Impfmöglichkeiten im Schwarzwald-Baar-Kreis
finden Sie auf der Seite des Landratsamtes
Neue Corona-Verordnung ab 3. April 2022
Ab Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Die Maskenpflicht im Nahverkehr und im medizinischen Bereich bleibt erhalten.
Verantwortungsvolles Handeln und eine besondere Vorsicht gerade im Kontakt mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, sind weiterhin notwendig. Nach den bisherigen Erfahrungen in der Pandemie hat sich das Tragen einer Maske als besonders wirksames Mittel zum Eigen- und Fremdschutz erwiesen. Die Landesregierung empfiehlt daher dringend, weiterhin eigenverantwortlich eine Maske zu tragen sowie einen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.
Wesentliche Maßnahmen in der neuen Verordnung
- Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung.
- Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske):
- im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
- in Arzt- und Zahnarztpraxen,
- in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste sowie
- in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.
- Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen zur Regelung von:
- Maskenpflichten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Dialyseeinrichtungen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten,
- Testpflichten
- in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten,
- in Schulen und Kitas,
- in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern,
- in Justizvollzugsanstalten, Maßregelvollzugseinrichtungen und anderen Einrichtungen, soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.
- Diese Regelungen werden nicht direkt in der Corona-Verordnung des Landes, sondern in entsprechenden Ressortverordnungen umgesetzt. Dazu gehören etwa Testpflichten in der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Kita bis zum Beginn der Osterferien sowie die Beibehaltung der Masken- und Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Alle Änderungen auf einen Blick
CoronaVO Absonderung –
PCR- oder Schnelltestergebnisse einer Teststelle reichen als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber aus
Änderungen zur Corona-Verordnung Absonderung (Stand: 03.05.2022)
Für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen besteht keine Absonderungspflicht mehr!
Sie müssen sich in Absonderung begeben, wenn Sie mittels PCR-Test oder Schnelltest (auch überwachter selbst vorgenommener Test) positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden sind.
Danach gilt die Verpflichtung, sich unverzüglich für 5 Tage in häusliche Absonderung zu begeben. Die Absonderung endet frühestens nach 5 Tagen und wenn sie 48 Stunden keine Symptome hatten. Spätestens endet die Absonderung nach 10 Tagen.
Wenn Sie über Ihren Arbeitgeber eine Entschädigung für den Zeitraum der Absonderung geltend machen möchten, müssen Sie das positive Testergebnis einreichen, eine Absonderungsbescheinigung wird nicht mehr ausgestellt. Eine ärztliche Krankschreibung erfolgt nur in Abhängigkeit davon, ob Sie Symptome haben. Der Arzt/die Ärztin beurteilt Ihren Gesundheitszustand. Falls notwendig erhalten Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Weiterhin lokal genießen - wir unterstützen die
Bad Dürrheimer Gastronomen
Wie bereits im Frühjahr dieses Jahres bietet die Stadtverwaltung eine Übersicht aller Liefer- und Abholservices in Bad Dürrheim und den Stadtteilen an. Mit dieser Aktion unterstützt die Stadt die ortsansässigen Gastronomen, die in Folge der Coronakrise zum wiederholten Male schließen müssen, aber mit Abhol- und Lieferdiensten des Außer-Haus-Verkaufs ihre Angebote weiter aufrechterhalten können.
„Mit dem Angebot wollen wir unseren Gastronomen eine Hilfestellung geben, vor allem aber auch unterstützen, die wirtschaftlichen Folgen der temporären Schließungen ein klein wenig zu mildern“, erklärt Gina Wetzel, Fachbereichsleitung Bürgerdienste.
Die Übersicht aller Liefer- und Abholservices in Bad Dürrheim finden Sie hier.
Auch der Gewerbeverein Bad Dürrheim hat eine Liste mit Liefer- und Abholservice erstellt. Hier können auch die Speisekarten der Teilnehmer abgerufen werden.
Bürgerbörse startet wieder
Auch die Bürgerbörse, welche die Stadtverwaltung im Frühjahr zur Unterstützung von Hilfsbedürftigen eingerichtet hatte, steht wieder zur Verfügung.
So stehen auch dieses Mal wieder zahlreiche Helfer bereit, um Menschen während der Krise im Alltag zu helfen. Auch weiterhin sind Unterstützer gefragt, die aushelfen können und Menschen, die jetzt nicht mehr weiterwissen, Hilfe anbieten. Dieses Angebot soll schnell und unbürokratisch vermittelt werden.
Wer Hilfe anbietet oder Hilfe sucht wendet sich an den Kundenbereich Soziales unter Telefon 07726 / 3899398 oder 07726 / 3899930.
Hotlines des Landratsamtes:
- des Gesundheitsamtes: 07721 / 913-7190 oder E-Mail: gesundheitsamt@Lrasbk.de
- für Reiserückkehrer: 07721 / 913-7679 oder E-Mail: Reiserueckkehrer@lrasbk.de
Die Hotlines sind montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 11:30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 11:30 Uhr und von 14 bis 17:30 Uhr und freitags von 8 bis 11:30 Uhr erreichbar.
Allgemeine Hinweise Hygienehinweise und Antworten zu häufiggestellten Fragen rund um den neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2):
www.infektionsschutz.de
Aktualisierte Informationen zum Verlauf des Virus erhalten Sie beim Robert-Koch-Institut: www.rki.de
Informationen für Kindergärten und Schulen erhalten Sie beim Kultusministerium Baden-Württemberg: www.km-bw.de