Gremien

Um die Arbeit des Gemeinderates effizienter gestalten zu können, erlaubt die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg die Einrichtung von beratenden (§ 41) und beschließenden Ausschüssen (§ 39). Diese dienen der Vorberatung für bestimmte Themen einer Gemeinderatssitzung, es können aber auch dauerhaft Aufgaben in die beschließenden Auschüsse übertragen werden.