Die Stadtjugendpflege Bad Dürrheim ist eine städtische Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Sie versteht sich als moderne Dienstleistungseinrichtung für die Bürger und orientiert sich an den aktuellen Bedürfnissen und Lebenslagen von Kinder und Jugendlichen und deren Familien.
Die insgesamt sechs Ortsteile Bad Dürrheims sind in das Gesamtkonzept der Kinder- und Jugendarbeit eingebunden. Hierbei ist es wichtig, den Kindern und Jugendlichen der Ortsteile dezentrale Freizeitangebote zur Verfügung zu stellen. In Unterbaldingen und Oberbaldingen gibt es jeweils einen von Jugendlichen selbst verwalteten Jugendraum, der durch den Stadtjugendpfleger unterstützend begleitet wird. Weitere Freizeiteinrichtungen wie der Hockeyplatz in Hochemmingen, die Freizeitanlage in Biesingen und natürlich die zahlreichen Kinder- und Jugendangebote der örtlichen Vereine vervollständigen das bunte Angebot in Bad Dürrheim.
Weitere Aufgaben der Stadtjugendpflege sind:
Angebote in Bad Dürrheimer Ortsteilen
Die insgesamt sechs Ortsteile Bad Dürrheims sind in das Gesamtkonzept der Kinder- und Jugendarbeit eingebunden. Hierbei ist es wichtig, den Kindern und Jugendlichen der Ortsteile dezentrale Freizeitangebote zur Verfügung zu stellen. In Unterbaldingen und Oberbaldingen gibt es jeweils einen von Jugendlichen selbst verwalteten Jugendraum, der durch den Stadtjugendpfleger unterstützend begleitet wird. Weitere Freizeiteinrichtungen wie der Hockeyplatz in Hochemmingen, die Freizeitanlage in Biesingen und natürlich die zahlreichen Kinder- und Jugendangebote der örtlichen Vereine vervollständigen das bunte Angebot in Bad Dürrheim.Weitere Aufgaben der Stadtjugendpflege
Einen weiteren Bereich umfasst die Organisation verschiedenster Veranstaltungen, die oftmals in Kooperation mit anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen und unter großem Engagement von Ehrenamtlichen durchgeführt werden. Hierzu zählen unter anderem auch die Ferienprogramm in den Oster-/Pfingst-/Sommer und Herbstferien.Weitere Aufgaben der Stadtjugendpflege sind:
- die konzeptionelle Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit
- die Jugendbeteiligung nach § 41 a der Gemeindeordnung
- die Interessensvertretung der Kinder und Jugendlichen
- die Schaffung von Begegnung zwischen den Generationen
- die Beratung und Information von Kindern, Jugendlichen, Eltern, usw. in Fragen der Erziehung und Freizeitgestaltung sowie Vermittlung von Hilfsangeboten
- die Zusammenarbeit mit Vereinen und Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe
- die außerschulische Jugendbildung und der erzieherischer Jugendschutz
- Sucht- und Gewaltprävention
- Überlassung des Jugendhauses für Feierlichkeiten und Vereinsaktivitäten