Lärmaktionsplanung auf der Südbaar

Aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie besteht die Verpflichtung für deutlich verkehrslärmbelastete Gemeinden, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Grundlage der Planung ist die Darstellung der Lärmsituation, wobei es zunächst nur um Verkehrslärm geht. Fluglärm, Freizeitlärm und Gewerbelärm werden nicht betrachtet. Die Einbeziehung von Straßen mit mehr als 8200 KfZ/Tag ist vorgeschrieben, Bad Dürrheim hat dies jedoch auf 5000 KfZ/Tag erweitert.

Auf dieser Basis erfolgt eine Betroffenheitsanalyse, die zeigt, wie viele Bürger von Lärm betroffen sind, der tagsüber einen Durchschnittswert von 65 dBA oder nachts einen Wert von 55 dBA überschreitet. Darauf aufbauen sollen Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbetroffenheit geplant werden. In Frage kommen
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen
  • Lärmarmer Fahrbahnbelag
  • Maßnahmen zur Reduktion des Kfz-Verkehrs
  • Nachtfahrbeschränkungen für Lkws
  • Lärmschutzwände und Lärmschutzfenster

Um Kosten zu sparen und Synergien zu nutzen, haben die Städte und Gemeinden Donaueschingen, Hüfingen, Blumberg, Bad Dürrheim, Brigachtal, Mönchweiler und St.Georgen beschlossen, die Lärmaktionsplanung gemeinsam zu beauftragen. Das Umweltbüro Donaueschingen hat die Ausschreibung organisiert, den Zuschlag erhielt das Ing-Büro Möhler und Partner aus München.

Stand und Ergebnisse der Lärmaktionsplanung können Sie hier einsehen