Bekanntmachungen

Aktuelle Bekanntmachungen

Die Stadt Bad Dürrheim ist gemäß § 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 8 Abs. 5 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung für Baden-Württemberg (BImSchZuVO) zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet. Sie hat hierzu bereits einen qualifizierten Lärmaktionsplan erstellt, welcher im Gremium im Jahr 2016 beschlossen wurde. In diesem ersten Lärmaktionsplan wurden Lärmminderungsmaßnahmen beschlossen, welche bis dato nicht umgesetzt wurden.

Am 24. Juni 2021 hat sich der Gemeinderat der Stadt Bad Dürrheim mit der Überprüfung des Lärmaktionsplanes beschäftigt. Die Überprüfung des kommunalen Lärmaktionsplans hat ergeben, dass eine Überarbeitung des bestehenden Lärmaktionsplanes der Stadt Bad Dürrheim nicht notwendig ist. Somit kann der kommunale Lärmaktionsplan mit Hilfe des LUBW-Musterplanberichtes fortgeschrieben werden. Daher wird das Ergebnis der Überprüfung dokumentieren und als Fortschreibung des bestehenden Plans per Musterbericht erneut öffentlich ausgelegt.

Der Gemeinderat hat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz in seiner Sitzung vom 24.06.2021 zugestimmt.
Der Entwurf des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans (Musterplanbericht) liegt in der Zeit vom 12.07.2021 bis einschließlich 31.8.2021 im Rathaus der Stadt Bad Dürrheim, Luisenstr. 4, 1. OG öffentlich aus. Jedermann kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung zu den allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung.

Die Unterlagen können auch hier  eingesehen werden.

Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 10.9.2021 schriftlich vorgebracht werden.
Ausschreibung Jahresprogramm 2022  
 
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2022 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 2. Juli 2021 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.
Das ELR
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2022 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt grundsätzlich 20.000 € (Modernisierung/Neubau), bei Umnutzungen bis zu 50.000 €. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2022 eingesetzt.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig.
CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2022 über die Aufnahme in das ELR.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 31.08.2021 bei der Stadt Bad Dürrheim vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Herrn Stein, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen. Herr Stein ist ab dem 23.08.2021 unter Tel. 07726 666-205, E-Mail: markus.stein@bad-duerrheim.de
zu erreichen.
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2022 umgesetzt und davor nicht begonnen worden sind. Das bedeutet, dass noch kein Bauauftrag für das geplante Projekt vergeben worden sein darf.