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Aktuelle Bekanntmachungen

Stadt Bad Dürrheim legt den Entwurf des kommunalen Wärmeplans öffentlich aus
 
Die Wärmeversorgung ist auf kommunaler Ebene ein wichtiges Arbeitsfeld für die Energiewende. Wie die Transformation zu einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung in Bad Dürrheim aussehen kann, zeigt der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung, der am 13.6.2024 im Gemeinderat vorgestellt wurde.
 
Der Planentwurf wird im Rathaus II, Luisenstr. 9 (1. OG) bis 11.7.2024 öffentlich ausgelegt und ist auch hier einsehbar.
 
Die kommunale Wärmeplanung zeigt auf, in welchen Gebieten eine zentrale Wärmeversorgung möglich und zu erwarten ist und wo die Hauseigentümer individuelle Lösungen finden müssen (dezentrale Versorgung). Außerdem enthält der Plan Maßnahmen, die in den nächsten fünf Jahren angegangen werden sollen.
 
Rückmeldungen zum Entwurf können bis zum 11. Juli 2024 per E-Mail
an info(at)gvv-umweltbuero.de oder postalisch gesendet werden an:
Umweltbüro des GVV Donaueschingen, An der Donauhalle 5, 78166 Donaueschingen
 
Das Umweltbüro steht auch telefonisch für Rückfragen unter 0771 9291 505 zur Verfügung.
 
Der Gemeinderat entscheidet am 18. Juli über die finale Fassung der kommunalen Wärmeplanung.

Die Stadt Bad Dürrheim ist gemäß § 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 8 Abs. 5 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung für Baden-Württemberg (BImSchZuVO) zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet. Sie hat hierzu bereits einen qualifizierten Lärmaktionsplan erstellt, welcher im Gremium im Jahr 2016 beschlossen wurde. In diesem ersten Lärmaktionsplan wurden Lärmminderungsmaßnahmen beschlossen, welche bis dato nicht umgesetzt wurden.

Am 24. Juni 2021 hat sich der Gemeinderat der Stadt Bad Dürrheim mit der Überprüfung des Lärmaktionsplanes beschäftigt. Die Überprüfung des kommunalen Lärmaktionsplans hat ergeben, dass eine Überarbeitung des bestehenden Lärmaktionsplanes der Stadt Bad Dürrheim nicht notwendig ist. Somit kann der kommunale Lärmaktionsplan mit Hilfe des LUBW-Musterplanberichtes fortgeschrieben werden. Daher wird das Ergebnis der Überprüfung dokumentieren und als Fortschreibung des bestehenden Plans per Musterbericht erneut öffentlich ausgelegt.

Der Gemeinderat hat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz in seiner Sitzung vom 24.06.2021 zugestimmt.
Der Entwurf des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans (Musterplanbericht) liegt in der Zeit vom 12.07.2021 bis einschließlich 31.8.2021 im Rathaus der Stadt Bad Dürrheim, Luisenstr. 4, 1. OG öffentlich aus. Jedermann kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung zu den allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung.

Die Unterlagen können auch hier  eingesehen werden.

Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 10.9.2021 schriftlich vorgebracht werden.