Ortschaftsräte

Die Bürgerinnen und Bürger der sechs Stadtteile wählen neben dem Gemeinderat auch die Ortschaftsräte. In diesen Gremien werden Angelegenheiten beraten oder beschlossen, die einen Stadtteil ausschließlich oder in besonderem Maß betreffen. Den Vorsitz in den Ortschaftsräten führen die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, die auf Vorschlag des Ortschaftsrats vom Gemeinderat gewählt werden und ständige Vertreter des Bürgermeisters im Stadtteil sind.