Menschen mit Behinderungen

Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
(Art. 3 Abs. 3 GG)


Mit der Stelle der Behindertenbeauftragten sollen die Belange behinderter Menschen auf kommunaler Ebene besser berücksichtigt werden.

Die Behindertenbeauftragte

  • wurde vom Gemeinderat gewählt und ist ehrenamtlich tätig
  • vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen gegenüber Rat und Verwaltung
  • ist Ansprechpartner der Verwaltung für Belange behinderter Menschen
  • wird bei Planungen der Verwaltung, die Belange behinderter Menschen frühzeitig einbringen.
Sie soll insbesondere dazu beitragen, dass auf kommunaler Ebene die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft gefördert wird (§ 6 Abs. 1 LBGG).

Weitere Informationen

Öffentliche Sprechstunde für Betroffene und Interessierte

  • Die Gruppe "Rheuma und Schmerzen" der Rheuma-Liga BW.eV. trifft sich immer am zweiten Montag im Monat, ab 14:30 Uhr im Haus des Bürgers (Seitenengang) im Großherzogin-Luise-Raum
  • Die Gruppe "WIR - miteinander - mobil und stark" der Menschen mit Behinderungen trifft sich immer am dritten Donnerstag im Monat, ab 14:00 Uhr im Haus des Bürgers (Seiteneingang) im Großherzogin-Luise-Raum
  • Die Einzelsprechstunden finden immer am zweiten Donnerstag des Monats, ab 15:00 Uhr im Haus des Bürgers (Seiteneingang) statt. Hier bitten wir um telefonische oder schriftliche Voranmeldung.