Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
(Art. 3 Abs. 3 GG)
Mit der Stelle der Behindertenbeauftragten sollen die Belange behinderter Menschen auf kommunaler Ebene besser berücksichtigt werden.
(Art. 3 Abs. 3 GG)
Mit der Stelle der Behindertenbeauftragten sollen die Belange behinderter Menschen auf kommunaler Ebene besser berücksichtigt werden.
Die Behindertenbeauftragte
- wurde vom Gemeinderat gewählt und ist ehrenamtlich tätig
- vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen gegenüber Rat und Verwaltung
- ist Ansprechpartner der Verwaltung für Belange behinderter Menschen
- wird bei Planungen der Verwaltung, die Belange behinderter Menschen frühzeitig einbringen.
Weitere Informationen
Öffentliche Sprechstunde für Betroffene und Interessierte
- Die Gruppe "Rheuma und Schmerzen" der Rheuma-Liga BW.eV. trifft sich immer am zweiten Montag im Monat, ab 14:30 Uhr im Haus des Bürgers (Seitenengang) im Großherzogin-Luise-Raum
- Die Gruppe "WIR - miteinander - mobil und stark" der Menschen mit Behinderungen trifft sich immer am dritten Donnerstag im Monat, ab 14:00 Uhr im Haus des Bürgers (Seiteneingang) im Großherzogin-Luise-Raum
- Die Einzelsprechstunden finden immer am zweiten Donnerstag des Monats, ab 15:00 Uhr im Haus des Bürgers (Seiteneingang) statt. Hier bitten wir um telefonische oder schriftliche Voranmeldung.