Kindertagesbetreuung

Mit einem gut ausgebauten und flexiblen Betreuungsangebot für Kinder ab einem Jahr unterstützt die Stadt Bad Dürrheim, gemeinsam mit kirchlichen und freien Trägern, Familien bei der Betreuung.
 
Sieben städtische und vier kirchliche Einrichtungen sowie eine Einrichtung in freier Trägerschaft gehen auf die Bedürfnisse von Eltern und Kindern ein.
 
Je nach Einrichtung werden unterschiedliche Betreuungszeiten angeboten, von Regelbetreuung über verlängerte Öffnungszeiten bis zu Ganztagsbetreuung. In einigen Einrichtungen besteht im Kleinkindbereich die Möglichkeit des Platzsharings (wenn ein Kind nur 2 oder 3 Tage Betreuung benötigt).
 
Die Kindergärten und Kindertagesstätten sowie Kleinkindbetreuungseinrichtungen haben unterschiedliche Konzeptionen und Schwerpunkte.
 
Die folgenden Seiten führen alle Angebote in Bad Dürrheim auf. Dort finden Sie Informationen zur Anmeldung, den Gebühren und den freien Trägern.

Kindergärten/Kindertagesstätten

Kleinkindbetreuung

Kinderbetreuungsordnung

Die Kinderbetreuungsordnung der Stadt Bad Dürrheim ist die Grundlage für die Aufnahme der Kinder in die Einrichtungen der Stadt Bad Dürrheim. Bitte lesen Sie diese gründlich durch.
 
Die Betreuungsordnungen der kirchlichen Einrichtungen können Sie dort nachfragen.

Die aktuellen Änderungen bzw. Gebührenänderungen zum Kindergartenjahr 2023/2024 finden Sie hier.

Zentrale Anmeldung Kinderbetreuung (ZAK)

Wir freuen uns, dass wir in Bad Dürrheim eine zentrale Anlaufstelle einrichten konnten, in der alle Anmeldungen für Kindergarten- und Krippenplätze zusammenlaufen.
 
Eltern können ihr Kind bei der Stadtverwaltung online oder mit einem Papierformular für eine Kindertagesstätte, einen Kindergarten oder eine Kleinkindgruppe anmelden.

Stichtag für das folgende Kindergartenjahr ist der 31. Januar.
Später eingehende Anmeldungen werden nachrangig bearbeitet.
 
In der Kinderbetreuungsordnung finden Sie wichtige Informationen zur Anmeldung und zu den Gebühren. Wenn Sie diese gelesen haben, füllen Sie bitte Ihre Anmeldung online oder handschriftlich auf dem Anmeldeformular aus.
Die meisten Kinder starten zu Beginn des Kindergartenjahres von September bis Dezember, weil dann durch die abgehenden Schulkinder viele Plätze frei werden.
Wenn Sie eine Aufnahme in diesem Zeitraum wünschen, sollte Ihre Anmeldung bis zum Stichtag 31. Januar des Jahres, in dem das Kindergartenjahr beginnt, eingegangen sein.
Eltern erhalten ab April/Mai Bescheid, wo das Kind einen Platz erhalten kann.
 
Danach wird der Aufnahmevertrag mit der Einrichtung geschlossen.
 
Kurzfristige Anmeldungen im laufenden Kindergartenjahr werden geprüft. Hier kann nicht sofort ein Platz zugesagt werden.
Sofern in einer Einrichtung ein Platz im Laufe des Jahres frei wird, erhalten Sie Bescheid.
Sofern kein Platz frei wird, kann das Kind erst im folgenden Kindergartenjahr in einer Einrichtung mit freien Plätzen aufgenommen werden.
Anmeldungen für Kleinkinder unter 3 Jahren können ganzjährig erfolgen.
Auch wenn das Kind in derselben Einrichtung verbleiben soll, muss der Einrichtungsleitung beziehungsweise dem Rathaus dieser Wunsch frühzeitig schriftlich mitgeteilt und in die Anmeldeliste eintragen werden. Ist ein Einrichtungswechsel gewünscht oder erforderlich, müssen die Eltern das Kind ebenfalls frühzeitig zum Stichtag (31. Januar) bei der zentralen Anmeldestelle im Rathaus für den Kindergartenplatz erneut schriftlich anmelden.
Wer die Einrichtung wechseln möchte, muss dies der Zentralen Anmeldestelle mit dem Anmeldeformular schriftlich mitteilen.
Im Bemerkungsfeld können, sofern gewünscht, Gründe für den Wechselwunsch benannt werden.
Übersteigt die Nachfrage nach Plätzen die Kapazität einer Einrichtung, wird eine Bedarfsprüfung vorgenommen.
Die Kriterien zur Vergabe finden Sie in der Kinderbetreuungsordnung.
Bitte beachten Sie, dass vorrangig Kinder aus Bad Dürrheim (Kernstadt und Ortsteile) einen Platz erhalten.
Bei Anmeldung eines oder mehrerer Kinder, die (noch) nicht in Bad Dürrheim wohnen, kann eine Zusage nur nachrangig nach Kindern, die in Bad Dürrheim wohnen, erteilt werden.

Eine Bedarfsprüfung nach den für in Bad Dürrheim Wohnende geltenden Kriterien kann frühestens mit Ummeldung nach Bad Dürrheim erfolgen.

Hier geht es zur Online-Anmeldung .
 
Sobald die Anmeldung eingegangen ist, erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Wenn Sie keine Bestätigung bekommen (bitte auch den Spam-/Junk-Ordner prüfen), melden Sie sich bitte per E-Mail unter nhkita(at)bad-duerrheim.de.
 
Anmeldung in Papierform
Alternativ können Sie das Papierformular herunterladen und ausdrucken. 
Dieses Formular liegt auch in allen Einrichtungen aus.

Bei der Stadtverwaltung können Sie die Anmeldung gerne an der Zentrale abgeben oder in den Briefkasten einwerfen.

Hier geht's zur Arbeitgeberbescheinigung
 
Die Anmeldung wird zentral im System erfasst (die Daten werden auf Vollständigkeit geprüft) und das Kind auf die Warteliste aufgenommen.
Danach wird die Anmeldung an die Einrichtungen weitergeleitet, die die Möglichkeit einer Aufnahme prüfen.
Nach telefonischer Terminvereinbarung können Sie Ihr Kind direkt in der Einrichtung anmelden. Die Anmeldung wird an die Stadtverwaltung weitergeleitet und das Kind auf der Warteliste erfasst.