Dienstleistung

Stadtarchiv

Das Stadtarchiv ist zentrale Anlaufstelle und Ratgeber für alle Fragen bezüglich der Bad Dürrheimer Stadtgeschichte und bietet seine historischen Bestände allen Bürgerinnen und Bürgern zur Nutzung an. Als "Gedächtnis der Stadt Bad Dürrheim" archiviert das Stadtarchiv alle stadtgeschichtlich wichtigen Unterlagen wie Rechnungen, Amtsbücher und Akten.

Welche Dienstleistungen bieten wir?
Wir übernehmen die Unterlagen, die im Bereich der Stadtverwaltung entstehen und entscheiden, welche dieser Unterlagen "archivwürdig" sind und welche vernichtet werden können.
Wir geben schriftlich und mündlich Auskünfte, beraten Sie gerne bei Ihrer Suche nach Archivalien und Literatur zum jeweiligen Thema und legen Ihnen die historischen Dokumente zur Einsichtnahme vor.


Das Stadtarchiv befindet sich im Rathaus 2, Luisenstraße 9.
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Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen
Benutzung des Stadtarchives

Auskünfte aus den Personenstandsbüchern und der Altmeldekartei

• Bitte teilen Sie alle vorliegenden Angaben zur nachgefragten Person mit, insbesondere Familiennamen, Vornamen (ggf. mehrere), Lebensdaten. Die Person sollte eindeutig identifizierbar sein. Bei verheirateten Frauen benötigen wir Angaben zum Ehemann, bei Kindern zu den Eltern. Geben Sie bitte auch, sofern bekannt, an, wann und unter welcher Anschrift die Person in Bad Dürrheim gelebt hat.

• Aus Datenschutzgründen werden die Meldekarten selbst nicht vorgelegt. Unsere Auskünfte erfolgen schriftlich. Einträge aus den Personenstandsbüchern können bei Wunsch kopiert werden.

• Private Anfragen sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich hier nach dem Bearbeitungsaufwand.

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Kosten/Leistung
• Allgemeine Verwaltungsgebühren
• §§ 1 und 4 i.V.m. Nr.5.2, 10.2.2 und 35 der Verwaltungsgebühren

Benutzung des Archivs


a.)

Auskünfte mündlich ohne besonderen

Nachforschungsaufwand

gebührenfrei
b.)

Auskünfte mündlich, wenn vorher

mindestens 30 Minuten Recherche

notwendig waren oder schriftlich

je angefangene 1/4 Stunde:

16,20 Euro

mindestens 20 Euro, höchstens 400 Euro

c.) Herausgabe von Archivgut

je angefangene 1/4 Stunde:

16,20 Euro


mindestens 10 Euro, höchstens 450 Euro

d.) Verfielfältigungen entsprechend Nr. 10 Reproduktionen nach Aufwand




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Satzungen
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Zugehörigkeit zu