Bußgeldstelle
Bußgeldverfahren resultieren aus Ordnungswidrigkeiten des ruhenden Straßenverkehrs oder sonstigen Ordnungswidrigkeiten und werden von der Bußgeldstelle der Stadtverwaltung Bad Dürrheim bearbeitet, zum Beispiel:
•Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (z.B. Halt – und Parkverbotsverstöße)
•Verstoß gegen die städt. Polizeiverordnung (z.B. Nachtruhe)
•Verstoß gegen das Meldegesetz (Verstoß gegen die Pflicht zur Anmeldung)
•Verstoß gegen das Personalausweisgesetz (nicht im Besitz eines gültigen Ausweises)
•Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz (unerlaubte Abgabe von Alkohol an Kinder)
•Verstoß gegen die Leinenpflicht bei Hunden (z.B. nicht angeleinte Hunde)
•Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (z.B. Halt – und Parkverbotsverstöße)
•Verstoß gegen die städt. Polizeiverordnung (z.B. Nachtruhe)
•Verstoß gegen das Meldegesetz (Verstoß gegen die Pflicht zur Anmeldung)
•Verstoß gegen das Personalausweisgesetz (nicht im Besitz eines gültigen Ausweises)
•Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz (unerlaubte Abgabe von Alkohol an Kinder)
•Verstoß gegen die Leinenpflicht bei Hunden (z.B. nicht angeleinte Hunde)
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Sachbearbeiterin Kundenbereich 2.1 - Sichheit und Ordnung
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Sachbearbeiter Kundenbereich 2.1 - Sicherheit und Ordnung