Dienstleistung

Haltung eines Kampfhundes - Verhaltensprüfung beantragen

Das Bestehen der Verhaltensprüfung für Kampfhunde ist Voraussetzung zur Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft.

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zuständige Stelle

Zuständig für den Antrag auf Durchführung der Verhaltensprüfung ist die Ortspolizeibehörde.

Ortspolizeibehörde ist die Gemeinde- oder die Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen.

Zuständig für die Durchführung von Verhaltensprüfungen für Kampfhunde ist die Kreispolizeibehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

Kreispolizeibehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt.
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Verfahrensablauf

Das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung händigt Ihnen ein Antragsformular mit Erhebungsbogen sowie Hinweise zur Prüfung aus. Die  Unterlagen stehen Ihnen auch zum Download zur Verfügung.

Das Sachgebiet prüft die Anmeldeformulare auf Vollständigkeit und registriert den Hund mit seiner Kennzeichnung. Sie übermittelt die Anmeldung des Halters oder der Halterin an das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis. Dies macht sie zusammen mit dem ausgefüllten Erhebungsbogen zur Durchführung der Verhaltensprüfung.

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Bearbeitungsdauer

je nach Gemeinde unterschiedlich

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Rechtsbehelf

kein

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Sonstiges

Es besteht Leinenpflicht für Hunde der reglementierten Rassen oder Rassetypen auf öffentlichem Gelände. Diese Pflicht besteht auch nach Ausstellung der Bescheinigung über die bestandene Prüfung.

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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu