Stadtnachrichten

Jetzt den städtischer Familienpass beantragen


Mit dem Städtischen Familienpass kommen finanziell schwächere Familien und Alleinerziehende in den Genuss verschiedener Vergünstigungen. So sind beispielweise die Gebühren für Kindertageseinrichtungen, der Monatsbeitrag für die Jugendmusikschule und die Musikschule Spycher, kostenpflichtige Veranstaltungen der Stadtjugendpflege und der Jugendkunstschule und die Kosten für Mittagessen in Bad Dürrheimer Betreuungseinrichtungen sowie Kinder-Schwimmkurse, die Schüler-Nachhilfe und die flexible Mittagsbetreuung an der GHS und der Ostbaarschule mit 50 % ermäßigt. Für ortsansässige Vereinsbeiträge gewährt die Stadt einen Festbetrag von 50 € pro Familie. Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit einem oder mehr kindergeldberechtigten Kind(-ern). Für das Freizeitbad Minara wird ein bestimmtes Kartenkontingent gewährt.

Der Familienpass ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Für die Bewilligung wird grundsätzlich das Einkommen der letzten 12 Monate berücksichtigt. Deshalb wird in den meisten Fällen die Lohnabrechnung des Monats Dezember 2022 benötigt. Bei Rentenbeziehern und Empfängern von Arbeitslosen- oder Bürgergeld genügt der Leistungsbescheid der jeweiligen Behörde. Die Vergünstigungen des Familienpasses werden ab Zeitpunkt der Antragstellung gewährt, daher ist eine rückwirkende Bewilligung grundsätzlich nicht möglich.

Die Anträge zur Ausstellung des Familienpasses können im Rathaus, Bürgerdienste Kundenbereich Soziales, Luisenstr. 4, 78073 Bad Dürrheim während der Öffnungszeiten gestellt werden. Die Antragsformulare sind auch bei den Ortsverwaltungen, im Servicecenter Ostbaar und in den Kindergärten erhältlich. Nähere Auskünfte erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 07726/666-632 oder 666-633.

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Bad Dürheim