Programmfehler beeinträchtigt Veranlagung der Elternbeiträge
Somit ist die Erstellung fehlerfreier Bescheide über den Erhöhungsbetrag nicht für alle Familien möglich.
Es sind vor allem die Familien betroffen, die Gutschriften für die Corona-Schließung in Mai 2021 erhalten haben. Bei Ihnen wurden deshalb für September 2021 noch die bisher gültigen Beträge abgebucht. Die Erhöhungsbeträge werden nachberechnet, sobald eine korrekte Verarbeitung wieder möglich ist. Es erhalten alle Gebührenpflichtigen hierzu noch entsprechende Änderungsbescheide. Der Softwareanbieter arbeitet derweil an der Lösung des Problems.
Bei dem Fehler handelt es sich um Cent-Beträge die zu viel oder zu wenig berechnet werden. Auch wenn es sich hier um Kleinstbeträge handelt, ist es der Stadtverwaltung wichtig, dass niemand benachteiligt oder bevorteilt wird.