Stadtnachrichten

Landesfamilienpass


Ab sofort können die Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass für das Jahr 2018 bei der Stadtverwaltung Bad Dürrheim, Bürgerservice, Sachgebiet Soziales, Luisenstr. 4 zu den üblichen Sprechzeiten abgeholt werden. Dabei ist unbedingt der rote bzw. weiße Pass mitzubringen. Die Kindergeldberechtigung muss mit einem aktuellen Kontoauszug nachgewiesen werden.
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2018, wie im Vorjahr auch, staatliche Schlösser und Gärten, Freizeitparks und die staatlichen Museen des Landes unentgeltlich bzw. ermäßigt besuchen.
Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, Alleinerziehende ab einem kindergeldberechtigten Kind sowie Familien mit einem schwer behinderten kindergeldberechtigtem Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Landesfamilienpass ist kostenlos und unabhängig von ihrem Einkommen. Nähere Auskünfte über den Erwerb des Landesfamilienpasses können telefonisch unter Tel. 07726/666 220 oder -216 gegeben werden.
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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Bad Dürrheim