Stadtnachrichten

Steuerung von Tierhaltungen


Die Stadt hat 2012 den Aufstellungsbeschluss für einen großräumigen Bebauungsplan zur „Steuerung von Tierhaltungsanlagen im Bereich der Ostbaar“ gefasst. Dieser Plan war in der Folge bekanntlich Gegenstand sehr kontroverser öffentlicher Diskussionen und verschiedener Gerichtsverfahren.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs im Dezember 2015 und Januar 2016 sind wiederum umfangreiche neue Stellungnahmen und Einwendungen eingegangen. Diese betreffen insbesondere Art und Umfang der Ansiedlungs- und Erweiterungsabsichten der landwirtschaftlichen Betriebe. Diese weichen zum Teil erheblich von den bisherigen Äußerungen im Rahmen der Betriebsbefragungen und frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung ab. Die notwendige sorgfältige Beurteilung und Abwägung dieser umfangreichen Stellungnahmen ist mit einem erheblichen Zeit- und sonstigem Aufwand verbunden.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadtverwaltung dem Gemeinderat empfohlen, den Bebauungsplan jedenfalls zunächst kleinräumiger zu fassen. Der Planentwurf in seiner kleineren Fassung umfasst lediglich das Gebiet Rauhäcker, für das ein konkreter Genehmigungsantrag gestellt wurde und somit unmittelbarer Planungsbedarf besteht. Die für dieses Gebiet erlassene Veränderungssperre läuft im August diesen Jahres aus.
Für das weitere Gebiet der Ostbaar, das zunächst ebenfalls von dem Bebauungsplanentwurf erfasst wurde, wird sorgfältig zu prüfen sein, welche planerischen Maßnahmen möglich und notwendig sind. Gegebenenfalls muss die Stadt hier auf künftige Genehmigungsanträge ebenfalls mit planerischen Beschlüssen und einer Sicherung der Bauleitplanung etwa durch eine Veränderungssperre reagieren.
Bei den Planungen und Überlegungen für das weitere Gebiet können sowohl das bereits erarbeitete Gesamtkonzept als auch die im bisherigen Planungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse etwa zur Geruchssituation weiterhin zugrunde gelegt werden.
Die Stadt hält eine Steuerung der Tierhaltung auch in diesem Bereich grundsätzlich weiterhin für städtebaulich sinnvoll. Die städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt sind hier gegebenenfalls schrittweise umzusetzen und bereichsweise fortzuschreiben.
Aus den bereits genannten Gründen hat die Stadtverwaltung dem Gemeinderat vorgeschlagen, die Planung jedenfalls zunächst auf eine kleinräumige Satzung zu beschränken. Die angedachten Festsetzungen für den Bereich Rauhäcker entsprechen weitgehend denjenigen, die auch die großräumige Lösung hier vorgesehen hat.
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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Bad Dürrheim