Änderung der Einbeziehungssatzung |Ortsteil Oberbaldingen

Änderung der Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Oberbaldingen beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zu beteiligen. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 28.09.2018. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Oberbaldingen, Einbeziehungssatzung, Plan

Mit der Änderung der Einbeziehungssatzung sollen Teile der Flurstücke Nrn. 167, 168 und 2946 nach§ 34 (4) Nr. 3 BauGB in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile mit einbezogen werden.
Die Änderung der Einbeziehungssatzung wird gemäß § 34 (6) BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Für die Zulässigkeit von Bauvorhaben (Gewerbe, Landwirtschaft, Wohnen, etc.) ist die Lage des Baugrundstücks von besonderer Bedeutung. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, d.h. im sogenannten Innenbereich nach § 34 BauGB, darf grundsätzlich gebaut werden. Der Außenbereich nach § 35 BauGB ist dagegen von Bebauung möglichst freizuhalten, hier sind nur sogenannte privilegierte Bauvorhaben (z.B. Land- und Forstwirtschaft, öffentliche Versorgung, etc.) zulässig.
Die Abgrenzung zwischen Innenbereich/Außenbereich ergibt sich aus der tatsächlichen örtlichen Situation. § 34 (4) Nr. 3 BauGB dient dazu, die räumliche Abgrenzung des unbeplanten Innenbereichs zum Außenbereich um einzelne Grundstücke an geeigneten Stellen zu erweitern, dadurch einen abgerundeten Ortsrand zu bilden und eine weitere städtebauliche Entwicklung der Ortsteile zu fördern (Einbeziehungssatzung). Alle von der Satzung erfassten Grundstücksteile gehören zum Innenbereich und besitzen damit grundsätzlich Baulandqualität.

Offenlage
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf der Änderung der Einbeziehungssatzung wird mit Begründung vom 02.11.2018 bis einschließlich zum 04.12.2018 im Rathaus der Stadt Bad Dürrheim, Bauamt, Flur im 1. OG, Luisenstr. 9, 78073 Bad Dürrheim, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Diese sind von Mo-Do 08.30 -12.00 Uhr; Mi. 14.00 – 17.45 Uhr und Fr. 08.30 -12.30 Uhr.

Dabei wird Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Bad Dürrheim, 25.10.2018
gez. Walter Klumpp
Bürgermeister