Bebauungsplan "Herrengarten"

-     Einleitungsbeschluss
-     Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB
-     Beteiligung der Öffentlichkeit durch Offenlage

Der Gemeinderat hat am 13.12.2018 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Herrengarten“ gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren gefasst.
 
Geplant ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) mit ca. 18 - 19 Einfamilienhaus-Bauplätzen auf einer am Siedlungsrand angrenzenden Außenbereichsfläche, die bisher planungsrechtlich nicht zur Verfügung steht.
Damit wird der großen Nachfrage nach Wohnbauplätzen nachgekommen.
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den umrandeten Bereich im nachstehenden Plan:

Bebauungsplan Herrengarten, Plan

Gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom
                                    10.01.2019 bis 18.01.2019
 
im Rathaus Bad Dürrheim, Stadtbauamt, 1.OG, Luisenstr. 9, 78073 Bad Dürrheim, während der üblichen Dienststunden (Mo-Do 08.30 -12.00 Uhr; Mi. 14.00 – 17.45 Uhr und Fr. 08.30 -12.30 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zur Planung zu äußern.
 
Der Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung, textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, jeweils in der Fassung vom 13.12.2018 sowie eine Brutvogelerfassung, eine naturschutzrechtliche Ersteinschätzung, eine schalltechnische Stellungnahme und ein Baugrund-Gutachten liegen in der Zeit vom
 
                                    21.01.2019 bis einschließlich 22.02.2019
 
im Rathaus Bad Dürrheim, Bauamt, Luisenstr. 9, 78073 Bad Dürrheim, während der üblichen Dienststunden (Mo-Do 08.30 -12.00 Uhr; Mi. 14.00 – 17.45 Uhr und Fr. 08.30 -12.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
 
Im beschleunigten Verfahren wird gem. § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V. mit § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
 
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
 
Bad Dürrheim, 10.01.2019
 
gez.
Walter Klumpp
Bürgermeister