Städtischer Familienpass
Die Stadt Bad Dürrheim gewährt Familien und Alleinerziehenden mit dem
Städtischen Familienpass verschiedene Vergünstigungen.
Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit einem oder mehreren
kindergeldberechtigten Kindern.
Das Gesamtfamilieneinkommen darf eine jährlich angepasste Einkommensgrenze
nicht übersteigen.
Mit dem Städtischen Familienpass erhalten die Inhaber je nach Familiengröße Freikarten zum kostenlosen Besuch des Minara.
Der Städtische Familienpass beeinhaltet eine Gebührenermäßigung von 50 % für:
- Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen innerhalb der städtischen Bedarfsplanung
- Monatsbeitrag Jugendmusikschule und Musikschule Spycher
- kostenpflichtige Veranstaltungen der der städtischen Jugendpflege
- kostenpflichtige Veranstaltungen der Jugendkunstschule
- Kosten für Mittagessen in Bad Dürrheimer Betreuungseinrichtungen (Schule/Kita)
- Schülermonatsbusfahrkarten (nur in Ausnahmefällen)
(vordergründig Verbundtarif Move-JugendAboCard) - Kosten für die flexbile Mittagsbetreuung an der GHS und der Ostbaarschule
- Unterstützungsleistung für Kinder-Schwimmkurse
- Unterstützungsleistung im Bereich der Schüler-Nachhilfe
(Eine wöchentliche Unterrichtseinheit von maximal 2 Unterrichtseinheiten (Hauptfächer) über max. 6 Monate/Jahr - Unterstützungsleistung für ortsansässige Vereinsbeiträge bei Vereinszugehörigkeit pro Familie; Festbetrag von 50 Euro
Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit einem oder mehreren kindergeldberechtigten Kindern.
Voraussetzung ist, dass die Kinder im Haushalt leben und die Familie den Hauptwohnsitz in Bad Dürrheim hat.
Das Gesamtfamilieneinkommen darf eine Einkommensgrenze, die jährlich angepasst wird, nicht übersteigen. Für die Bewilligung wird grundsätzlich das Einkommen berücksichtigt, welches in den zwölf Monaten ab dem Monat der Antragstellung zu erwarten ist bzw. das in den zwölf Monaten vor Ausstellung erzielt wurde.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Nachweis über Kindergeldbezug, Nachweis des Gesamtfamilieneinkommens des vergangenen Jahres z. B. Lohnabrechung Dezember des vergangenen Jahres, Einkommenssteuerbescheid, Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung, Renten, Arbeitslosengeld I und II, Krankengeld, Wohngeld, Mieteinkünfte, Unterhalt, BaföG, Ausbildungsvergütung, Berufsausbildungsbeihilfe, Elterngeld
Schulbescheinigung für Kinder ab Vollendung des 16. Lebensjahres
Die Leistungen des Städtischen Familienpasses werden ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt und gelten für das jeweilige Kalenderjahr.