Fundbüro - Fundsachen
Fundsachen sind anzeigepflichtig und beim Fundbüro abzugeben.
Die Fundanzeige ist unverzüglich zu erstatten.
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Ortsverwaltungen Biesingen, Hochemmingen und Sunthausen
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Ortsverwaltungen Öfingen, ServiceCenter Ostbaar
Wenn Sie etwas gefunden haben, sollten Sie die Fundsache unverzüglich anzeigen und abliefern. Die Ablieferung der Fundsache und Aufnahme der Fundanzeige kann beim Fundbüro oder einer Polizeidienststelle, aber auch bei einer Ortsverwaltung erfolgen.
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie nach dem verlorenen Gegenstand beim zuständigen Fundbüro persönlich, telefonisch oder per Email anfragen.
Des Weiteren können Sie auch Online nach Fundsachen suchen. Bitte klicken Sie hier.
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt sechs Monate.
Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung.