Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft beantragen
Hunde folgender Rassen gelten als besonders gefährlich und aggressiv:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pit Bull Terrier
Wenn Sie einen Hund einer dieser Rassen halten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes.
Sie können sich von der Erlaubnispflicht befreien lassen.
Dazu müssen Sie als Halter oder Halterin eines solchen Hundes
- die Vermutung der Kampfhundeeigenschaft widerlegen. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage ist dabei eine Verhaltensprüfung.
- und nachweisen, dass sich Ihr Hund nicht stärker aggressiv und gefährlich gegenüber Menschen und Tieren verhält als andere Hunde.
-
Sachbearbeiter Kundenbereich 2.1 - Sicherheit und Ordnung
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen
Die Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Den Antrag auf Verhaltensprüfung zur Widerlegung bekommen Sie ausgehändigt.
je nach Gemeinde unterschiedlich
kein
Weitere Hinweise finden Sie in den Verfahrensbeschreibungen:
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum zur Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde (VwVgH)