Dienstleistung

Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft beantragen

Hunde folgender Rassen gelten als besonders gefährlich und aggressiv:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pit Bull Terrier

Wenn Sie einen Hund einer dieser Rassen halten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes.

Sie können sich von der Erlaubnispflicht befreien lassen.

Dazu müssen Sie als Halter oder Halterin eines solchen Hundes

  • die Vermutung der Kampfhundeeigenschaft widerlegen. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage ist dabei eine Verhaltensprüfung.
  • und nachweisen, dass sich Ihr Hund nicht stärker aggressiv und gefährlich gegenüber Menschen und Tieren verhält als andere Hunde.
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen

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Verfahrensablauf

Die Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Den Antrag auf Verhaltensprüfung zur Widerlegung bekommen Sie ausgehändigt.

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Bearbeitungsdauer

je nach Gemeinde unterschiedlich

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Rechtsbehelf

kein

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Sonstiges

Weitere Hinweise finden Sie in den Verfahrensbeschreibungen:

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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu