Dienstleistung

Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen

Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen, als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

  • der Verkauf von Waren aller Art
  • das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé
  • die Ausübung von Straßenkunst

Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen oder Warenautomaten).

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

Straßenbaubehörde (innerorts) ist

  • bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen:
    • für die Sondernutzung der Fahrbahn: das Landratsamt beziehungsweise in Stadtkreisen die Stadtverwaltung
    • für die Sondernutzung der Gehwege und Parkplätze: die Gemeinden
  • bei Gemeindestraßen: die Gemeinde
  • Ab einer gewissen Größe können die Gemeinden auch Träger der Straßenbaulast von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen von Fahrbahnen, Gehwegen und Parkplätzen innerorts (d. h. in den Ortsdurchfahrten) sein:
    • bei Bundesstraßen: Gemeinden ab 80.000 Einwohner
    • bei Landes- und Kreisstraßen: Gemeinden ab 30.000 Einwohner.
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Sie möchten eine Straße oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen.

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Verfahrensablauf

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der Gemeinde beantragen.

Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

  • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
  • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
  • die Straße übermäßig verschmutzen oder
  • das Stadtbild beeinträchtigen

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Eine Sondernutzungserlaubnis befreit nicht von einer Straßenrechtlichen Erlaubnis des Landratsamtes, Straßenverkehrsbehörde. 

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Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, beispielsweise:

  • Lageplan
  • Fotos
  • Skizzen
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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung Stadt Bad Dürrheim. Es wird unter anderem berücksichtigt das Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

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Rechtsbehelf

Widerspruch und Klage

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Sonstiges

In folgenden Fällen benötigen Sie keine separate Sondernutzungserlaubnis:

  • Sie benötigen für die Nutzung eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung oder
  • Sie wollen die Straße im Zusammenhang mit einer Anlage nutzen, für die Sie eine Baugenehmigung brauchen, beispielsweise eine Baustelleneinrichtung.
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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen
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Satzung
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Zugehörigkeit zu