Dienstleistung

Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen

Sie können neue Leitungen für Strom, Gas oder Telekommunikation verlegen lassen. Sie brauchen dafür eine Genehmigung, wenn dafür eine öffentliche Straße aufgegraben werden muss.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

die Straßenbaubehörde

Zuständige Straßenbaubehörde ist je nach Ort, an dem eine neue Leitung verlegt werden soll, die Gemeinde-/ Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind:

  • Die geplante Leitungsverlegung berührt den öffentlichen Straßenraum.
  • Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen.
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Verfahrensablauf

Sie müssen den "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums" schriftlich bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen. Ein Antragsformular steht Ihnen in vielen Gemeinden auf der Gemeinde-Homepage als Download zur Verfügung.

Abhängig von Ihrem Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen informieren. Sie müssen zum Beispiel die zuständigen Verkehrsunternehmen informieren, wenn Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln betroffen sind. Je nach Art der Arbeiten benötigen Sie möglicherweise eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.

Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und informiert Sie über Ihre Entscheidung in einem Genehmigungs- oder in einem Ablehnungsbescheid.

Sie kann die Genehmigung an bestimmte Bedingungen knüpfen, zum Beispiel, dass Sie bestimmte Sicherungsmaßnahmen ergreifenssen.

Nach Beendigung der Aufgrabung und Wiederherstellung der Straßenoberfläche ist die "Fertigstellungsanzeige nach Beendigung von Tiefbauarbeiten Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum" zusammen mit der Fotodokumentation und einem aktuellen Plan mit dem Verlauf aller verlegten Leitungen per E-Mail an aufgrabung(at)bad-duerrheim.de zu senden.

Nach Abnahme der Straßenwiederherstellung durch die Stadt Bad Dürrheim wird der Gewährleistungszeitraum festgesetzt. Das Formular der Fertigstellungsanzeige steht Ihnen auf der Homepage als Download zur Verfügung.

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Erforderliche Unterlagen

Antrag zur Genehmigung von Straßenaufbrüchen im öffentlichen Verkehrsraum

  • Ein Lageplan
  • Ein Plan, mit dem Sie die Verkehrsführung an der Baustelle aufzeigen

Fertigstellungsanzeige nach Beendigung von Tiefbauarbeiten / Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum

  • Bestand vor Aufgrabung (min 2 Fotos)
  • Foto von Baugrube (min 2 Fotos)
  • Foto von verfüllter Baugrube ohne Nachschnitt (1 Foto)
  • Foto von verfüllter Baugrube mit Nachschnitt (1 Foto)
  • Foto nach Fertigstellung (min. 2 Fotos) und ein aktueller Plan mit dem Verlauf aller neu verlegte Leitungen
  • Bei größeren Bauvorhaben ist die Fotodokumentation entsprechend anzupassen!
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Frist/Dauer

Die Genehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Verzögert sich der Baubeginn, müssen Sie dies der zuständigen Stelle schnellstmöglich mitteilen.

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Kosten/Leistung

Für die Genehmigung fallen je nach Satzung Ihrer Gemeinde unterschiedliche Kosten für Sie an.
Sie müssen für alle Kosten aufkommen, die durch das Aufgraben und für das Beseitigen der Schäden an der Straße entstehen.

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Rechtsbehelf

Sofern Ihr Antrag von der zuständigen Stelle abgelehnt werden sollte, enthalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Dieser enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der Ihnen mitgeteilt wird, wie Sie gegen die Entscheidung vorgehen können.

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Sonstiges

Das Aufgraben der Straßenoberfläche zum Verlegen öffentlicher Versorgungsleitungen dauert in der Regel nur kurze Zeit. Es beeinträchtigt den widmungsgemäßen Gebrauch der Straße für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr deshalb nicht.

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Rechtsgrundlage

Straßengesetz (StrG)

  • § 16 StrG (Sondernutzung)
  • § 21 StrG (Sonstige Benutzung)

Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

  • § 8 Sondernutzungen

Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien)

Telekommunikationsgesetz (TKG)

§ 127 Verlegung und Änderung von Telekommunikationsrichtlinien

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Zugehörigkeit zu