Regelaltersrente beantragen
Einen Anspruch auf Regelaltersrente können Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze haben:
- Wurden Sie 1947 bis 1963 geboren, wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben.
- Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 67 Jahren.
Sie können die Regelaltersrente nur beanspruchen, wenn Sie eine bestimmte Zeit versichert waren. Diese Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt. Die Wartezeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Für die Wartezeit berücksichtigt werden:
- Beitragszeiten, zum Beispiel:
- Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit.
- Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch:
- Monate, in denen Sie beispielsweise Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen haben,
- Monate zwischen Januar 2005 bis Dezember 2010, in denen Sie Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen haben.
- Freiwillige Beiträge
- Kindererziehungszeiten für die ersten zweieinhalb beziehungsweise drei Lebensjahre.
- Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
- Beiträge aus Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben.
- Ersatzzeiten: beispielsweise Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
- Bei Ehescheidung: anrechenbare Monate aus einem Versorgungsausgleich.
- Anrechenbare Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
- Anrechenbare Monate für versicherungsfreie Minijobs.
Die Regelaltersrente können Sie nicht vorzeitig erhalten, auch nicht mit Abschlägen.
Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen.
- die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
- die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
- die ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen beziehungsweise Versichertenberater der DRV
Sie haben:
- die Regelaltersgrenze erreicht und
- die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren erfüllt und
- den Rentenantrag gestellt.
Vordrucke für den Rentenantrag erhalten Sie online oder in den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Dort können Sie sich auch beim Ausfüllen helfen lassen.
Der Rentenantrag kann auch bei der Stadtverwaltung Bad Dürrheim, Sachgebiet Soziales, gestellt werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Wenn Sie Ihren Rentenantrag formlos stellen, müssen Sie mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen. Bitte geben Sie Ihre Versicherungsnummer an.
Den ausgefüllten Antrag können Sie an den zuständigen Rentenversicherungsträger senden oder bei der Stadtverwaltung Bad Dürrheim einreichen.
- Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Familienstammbuch),
- Geburtsurkunden der Kinder (auch bei Vätern – wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner),
- Nachweise über Berufsausbildungen,
- Alle Versicherungsunterlagen für rentenrechtliche Zeiten, die noch fehlen (beispielsweise Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit).
- Wenn Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle und
- wenn eine Person Ihres Vertrauens für Sie den Rentenantrag stellt: Vollmacht oder Betreuungsurkunde.
Sofern nicht ausdrücklich Originalunterlagen oder bestätigte Kopien erforderlich sind, reichen normale Kopien aus.
Antragstellung: Sie sollten den Rentenantrag nach Möglichkeit 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.
In der Regel bis zu 3 Monate
keine
- Widerspruch
- Klage
keine
Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
- § 35 Regelaltersrente
- § 235 Regelaltersrente