Dienstleistung

Personalausweis - Adresse ändern lassen

Als Deutsche Staatsangehörige müssen Sie ab 16 Jahren einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen, wenn Sie der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, ohne der Meldepflicht zu unterliegen.

Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift auf dem Personalausweis aktualisieren lassen. Dabei vermerkt die Behörde die neue Anschrift auf einem Adressaufkleber auf der Rückseite des Ausweises.

Bei einem Personalausweis im Scheckkartenformat wird die Adressänderung ebenfalls mittels Aufkleber kenntlich gemacht und die Anschrift zusätzlich auch auf dem Ausweis-Chip geändert.

Tipp: Es empfiehlt sich, die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung beziehungsweise Anmeldung oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes ändern zu lassen.

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Mitarbeiter
  • Ortsverwaltungen Biesingen, Hochemmingen und Sunthausen
  • Ortsverwaltungen Öfingen, ServiceCenter Ostbaar
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Team
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Voraussetzungen

Sie müssen sich bei Ihrer Gemeinde umgemeldet beziehungsweise angemeldet oder abgemeldet haben.

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Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.

Wenden Sie sich an

  • die bisherige Personalausweisbehörde
    • bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
    • bei Wegzug ins Ausland,
  • die neue Personalausweisbehörde
    • bei Umzug in eine andere Gemeinde.
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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis
  • aktuelle Meldebestätigung, wenn die Aktualisierung des Personalausweises nicht gleichzeitig mit Ihrer Um- beziehungsweise Anmeldung erfolgt
  • Abmeldung bei Umzug ins Ausland
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Frist/Dauer

schnellst möglich

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Kosten/Leistung

keine

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Sonstiges

Lassen Sie Ihren Personalausweis nicht ändern, begehen Sie eine Pflichtverletzung.

Hier finden Sie umfassende Informationen zum Personalausweis und wie Sie ihn beantragen.

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Rechtsgrundlage