Dienstleistung

Sperrmüll entsorgen

Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Privathaushalten, die nach Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen.

Beispiele für Sperrmüll:

  • Betten, Matratzen, Polstermöbel,
  • Schrankteile, Tische, Stühle,
  • Koffer, (saubere und neue) Teppiche oder
  • Gartenmöbel (nur aus Holz oder Plastik)

Informieren Sie sich beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Abfallwirtschaftsamt -, welche weiteren Gegenstände Sie über den Sperrmüll entsorgen dürfen.

Achtung: Abfälle aus Renovierungen oder Umbau wie alte Fliesen oder Sanitärkeramik gehören nicht zum Sperrmüll. Diese müssen Sie als Bauschutt getrennt entsorgen. Verschmutzte Tapeten müssen Sie als Restabfall entsorgen.

Hinweis: Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung, wobei das Altholz mit dem Sperrmüll zusammen abgefahren wird.

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Zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Voraussetzungen

Bei Ihrem Abfall handelt es sich um Sperrmüll.

Auskunft darüber, welche Gegenstände Sie in Ihrem Stadt-/Landkreis als Sperrmüll entsorgen dürfen, erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

Beispiele für Sperrmüll:

  • Betten, Matratzen, Polstermöbel
  • Schrankteile, Tische, Stühle
  • Spiegel, Koffer, Teppiche
  • Gartenmöbel

Achtung: Abfälle aus Renovierungen oder Umbau wie alte Fliesen oder Sanitärkeramik gehören nicht zum Sperrmüll. Diese müssen Sie als Bauschutt getrennt entsorgen.

Tapetenabfälle müssen Sie als Restabfall entsorgen.

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Verfahrensablauf

Der Sperrmüll muss beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis angemeldet werden.
Dies können Sie telefonisch unter der Service-Hotline 07721 913-7555 tätigen oder online über das Internetportal des Abfallwirtschaftsamts www.abfall.LRASBK.de.
Sie werden von dort einen Termin zur Abholung Ihres Sperrmülls erhalten.

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Befindet sich der Hauptwohnsitz im Landkreis Schwarzwald-Baar, so ist die Abholung für private Haushalte 2 x im Jahr kostenfrei.
Alternativ kann der Sperrmüll selbst zur Müllumschlagstation nach Tuningen gebracht werden (außer Holzteile).

Sonst ist die Abholung kostenpflichtig. Die Gebühren hierfür erfragen Sie bitte beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis.

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Rechtsbehelf

Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (z.B. bei einem Gebührenbescheid), wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.

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Sonstiges

Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung.

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Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung