Aufstieg von Kinderluftballonen - Erlaubnis beantragen
Möchten Sie bei einer Veranstaltung wie zum Beispiel einer Hochzeit Luftballone aufsteigen lassen, kann es sein, dass Sie eine luftrechtliche Erlaubnis und/oder eine Flugverkehrskontrollfreigabe benötigen.
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Sachbearbeiter Kundenbereich 2.1 - Sicherheit und Ordnung
- für die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis: das Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg
- für die Flugverkehrskontrollfreigabe: die Deutsche Flugsicherung
Die Erlaubnis benötigen Sie für folgende Fälle:
- Aufstiege von einzelnen unbemannten Freiballons mit einer Gesamtmasse von Ballonhülle und Ballast von mehr als 0,5 Kilogramm. Freiballons sind mit einem Traggas, das leichter als Luft ist, oder mit Heißluft gefüllt.
- Aufstiege von gebündelten unbemannten Freiballons
- Massenaufstiege von unbemannten Freiballons in folgenden Bereichen:
- in der Umgebung der internationalen Verkehrsflughäfen (z.B. Flughafen Stuttgart)
- im Umkreis von 15 Kilometern um Regionalflughäfen (z.B. Friedrichshafen)
- im Umkreis von 15 Kilometern um Militärflugplätze,
- im Umkreis von 1,5 Kilometern um zivile Flugplätze sowie
- beim Aufstieg von mehr als 500 Ballons
Für Aufstiege von weniger als 500 Ballons, die außerhalb der genannten Bereiche stattfinden, benötigen Sie keine besondere Freigabe, wenn Sie
- die Ballons nicht bündeln,
- zum Befüllen der Ballone ein nicht brennbares Gas (z.B. Helium) benutzen und
- keine harten Gegenstände (Holz, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter, LEDs usw.) an den Ballons befestigen.
Den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis können Sie per E-Mail an das folgende Funktionspostfach des Regierungspräsidiums Stuttgart schicken: bnl(at)rps.bwl.de
Den Online-Antrag auf Erteilung der Flugverkehrskontrollfreigabe können Sie nur auf der Homepage der Deutschen Flugsicherung (DFS) stellen. Auf dieser Homepage finden Sie darüber hinaus ein Infoblatt zu diesem Themengebiet sowie häufig gestellte Fragen (FAQ) und Antworten darauf.
Im Antrag geben Sie Folgendes an: geben Sie :
- geplanter Zeitraum und Datum des Aufstieges
- Ort des Aufstiegs (genaue Anschrift)
- Anzahl der Ballone
- Kontaktdaten einer Ansprechperson für Rückfragen
keine
mindestens zwei Wochen vor Aufstieg der Luftballone
in der Regel zwei Wochen
Wenn eine Ausnahmeerlaubnis erforderlich ist, fällt eine Gebühr in Höhe von 60 Euro an.
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Wenn der Massenaufstieg der Ballone im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung stattfindet, müssen Sie diese Veranstaltung genehmigen lassen. Wenn Sie dabei öffentliche Verkehrsflächen über das normale Maß hinaus nutzen wollen, kann dies eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellen.