Wasseruhren müssen selbstständig abgelesen werden
Wie in den Vorjahren, werden die Hauptzähler nicht durch Wasseruhrenableser abgelesen. Wir bitten Sie daher, Ihre Zählerständer selbstständig abzulesen.
Anfang Dezember erhält jeder Hauseigentümer bzw. die Hausverwaltung (nicht die Wohnungseigentümer) ein entsprechendes Schreiben mit einer Ablesekarte und einem QR-Code. In die Ablesekarte können alle Verbrauchsdaten schriftlich eingetragen werden und dann muss die Ablesekarte zurückgesendet oder in den Briefkasten eingeworfen werden. Über den QR-Code können Sie die Verbrauchdaten direkt online erfassen. Bitte entscheiden Sie sich für eines der beiden Verfahren.
Der durch Sie selbstständig abgelesene Zählerstand wird automatisch auf den 31. Dezember 2024 hochgerechnet. Das heißt, dass ein bspw. zum 10. Dezember 2024 abgelesener Zählerstand mit einem voraussichtlichen Verbrauch zum 31. Dezember 2024 errechnet wird. Sie brauchen deshalb nicht mit der Ablesung bis zum 31. Dezember 2024 abzuwarten.
Bitte erfassen Sie Ihre Verbrauchdaten online über den aufgedruckten QR-Code oder senden uns die Ablesekarte bis spätestens zum 07. Januar 2025 zurück. Sollten wir bis dahin keine Rückmeldung erhalten, müssen wir den Verbrauch schätzen.
Hier gelangen Sie zur Online-Übermittlung Ihrer Zählerdaten für die Jahresabrechnung.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.