Experten beraten Bürgerinnen und Bürger zum Gebäudeenergiegesetz und zur neuesten Rechtslage: Kein sofortiger Heizungstausch notwendig
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Tobias Bacher, der Geschäftsführer der Klimaschutz- und Energieagentur der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, räumte bei der Info-Veranstaltung im Haus des Gastes zunächst mit einigen Mythen auf, etwa dass Deutschland, das nur 1,08 Prozent der Weltbevölkerung stelle, aber für 1,8 Prozent des weltweiten CO₂-Ausstoßes verantwortlich ist, doch nicht das Weltklima retten könne oder dass eine Wärmepumpe nur mit einer Fußbodenheizung funktioniere.
„Deutschland ist der achtrößte Verursacher von CO₂-Emissionen auf der Welt“, sagte Tobias Bacher, sehr wohl könne unser Land dazu beitragen, das Weltklima zu beeinflussen. Die Instrumente dazu seien vorhanden und müssten nicht neu erfunden werden. „Die Emissionen, die bei uns in Baden-Württemberg erzeugt werden, beeinflussen auch das Klima am Nordpol“.
Und die Sache mit der Wärmepumpe und der Fußbodenheizung? „Eine Wärmepumpe arbeitet wie ein Kühlschrank – lässt dieser sich etwa nur in der Küche betreiben? Nein, er arbeitet auch im Keller“, führte Tobias Bacher bildlich vor Augen. „Es gibt keine Logik, wonach Wärmepumpen nur mit Fußbodenheizungen funktionieren, man kann mit ihnen auch Heizkörper betreiben“.
Wärmepumpen seien hocheffizient: man stecke eine Kilowattstunde Strom hinein und hole über die Technik durch die Umgebungswärme beispielsweise vier Kilowattstunden Wärme heraus. Bestenfalls werde der Strom auf dem eigenen Dach erzeugt. Bei Gas-Brennwertgeräten könne man von einer Kilowattstunde Erdgas am Ende etwa 0,95 Kilowattstunden als Wärme nutzen.
Auf Wasserstoff als Heizenergie für Privathaushalte könne man sich wenig Hoffnung machen, warnte Tobias Bacher. Seiner Einschätzung nach wird dieser Energieträger zunächst für die Industrie zur Verfügung gestellt und sei dann so teuer, dass sich damit das Heizen für Privatleute nicht lohnt.
Die Klimaerwärmung in Deutschland sei mit 1,7° Celsius höher als im globalen Durchschnitt (1,1°C). Den persönlichen CO₂-Fußabdruck könne jeder selbst verbessern, indem er einmal weniger pro Jahr fliegt als sonst, regionale Lebensmittel einkauft, erneuerbare Energien für Heizung und Warmwasser nutzt, auf E-Mobilität umsteigt und wenn möglich Homeoffice nutzt. Wer noch mehr tun wolle, könne sich vegan ernähren.
Ab 1. Januar 2045 will Deutschland laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ohne fossile Energieträger bei der Beheizung von Wohnraum auskommen, die EU hat kürzlich beschlossen, dass dies schon ab dem 1. Januar 2040 sein soll, weshalb wahrscheinlich das GEG nochmal verschärft wird. Baden-Württemberg will ebenfalls schon 2040 netto-treibhausgasneutral sein.
Für Hauseigentümer gelte, dass vorerst bestehende Heizanlagen weiterbetrieben werden können, solange sie noch funktionieren und keine Austauschpflicht nach GEG oder Bundes-Imissionschutzverordnung vorliegt.
Ab 30. Juni 2028 gilt in Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern beim Austausch von Kesseln oder anderen zentralen Wärmeerzeugern ein Anteil von 65 % erneuerbarer Energie für die Heizung als Pflicht. Sollte die Stadt Bad Dürrheim vorher für einzelne Gebiete ihre Wärmeplanung konkretisieren, gilt die 65 % Regel für dieses Gebiet schon früher. Im Juni wird ein Beschluss des Gemeindesrates bezüglich der Wärmeplanung erwartet. Hierbei geht es jedoch lediglich um potentielle Gebiete, die sich für Wärmenetze eignen. Für die Konkretisierung fehlen dann immer noch einige Schritte.
Nichtdestotrotz raten die Energieberater schon heute zu einer Wärmeversorgung über Fernwärme, Wärmepumpe oder Biomasseheizung (z.B. Pellets oder Holzhackschnitzel), doch kann man sich immer noch eine Gasheizung einbauen lassen, muss dann aber in Baden-Württemberg nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) einen Anteil von 15 Prozent regenerativer Energien nachweisen. Erfüllt werden kann dies z.B. durch eine mittelgroße Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach. Zehn Prozent können aber z.B. auch durch einen entsprechenden Anteil von Biogas kommen.
Allerdings muss seit diesem Jahr beim Einbau einer fossilen Heizung beachtet werden, dass ab 2029 der Anteil von Biobrennstoff (Biogas, Wasserstoff oder Bioöl) 15 Prozent, 2035 schon 30 Prozent und im Jahr 2040 dann 60 Prozent betragen muss.
Roland Engel vom Ingenieurbüro ISUF, welches die Stadt beim Energiemanagement unterstützt, gab den Tipp, zusammen mit Nachbarn gemeinsame Heizanlagen mit einem begrenzten Wärmeverbund zu planen. Im Juni werde man dann auch erfahren, ob man in Bad Dürrheim in einem Vorranggebiet für die Nahwärmeversorgung liege.
Auf Fragen von Bürgern zur Wärmepumpe sagte Roland Engel, die Geräuschbelastung durch Wärmepumpen sei nicht mehr so hoch wie früher. Man könne auch gemeinsam mit Nachbarn eine zentrale Wärmepumpe betreiben.
Fragen zu Heizung und Energie können weiterhin per Mail klima(at)bad-duerrheim.de gesendet werden um von Experten aus der Projektgruppe KLIMAAKTIV beantwortet zu werden.