Kanaldeckel ausgehoben
Nach einer Erkundung der Örtlichkeiten konnte die Polizei den Verursacher nicht ermitteln, die Gefahrenstelle wurde abgesichert. Am Montagmorgen entdeckten Mitarbeiter des städtischen Bauhofs den entwendeten Schachtdeckel in der Stillen Musel und setzte ihn umgehend an seinem ursprünglichen Ort in der Karlstraße wieder ein.
Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass das Entfernen von Schachtdeckeln gemäß des Strafgesetzbuchs als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr betrachtet wird. Diese Straftat kann mit Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet werden. Darüber hinaus könnten mögliche Sachbeschädigungen zu zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen führen.
Die Stadtverwaltung appelliert eindringlich an die Bevölkerung, derartige riskante Handlungen zu unterlassen, um potenziell gefährliche Situationen zu vermeiden.