Stadtnachrichten

Städtischer Familienpass der Stadt Bad Dürrheim


So sind beispielweise die Gebühren für Kindertageseinrichtungen, der Monatsbeitrag für die Jugendmusikschule und die Musikschule Spycher, kostenpflichtige Veranstaltungen der Stadtjugendpflege und der Jugendkunstschule und die Kosten für Mittagessen in Bad Dürrheimer Betreuungseinrichtungen sowie Kinder-Schwimmkurse, die Schüler-Nachhilfe und die flexible Mittagsbetreuung an der GHS und der Ostbaarschule mit 50 % ermäßigt. Für ortsansässige Vereinsbeiträge gewährt die Stadt einen Festbetrag von 50 € pro Familie. Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit einem oder mehr kindergeldberechtigten Kind(-ern). Für das Freizeitbad Minara wird ein bestimmtes Kartenkontingent gewährt. Der Familienpass ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Für die Bewilligung wird grundsätzlich das Einkommen der letzten 12 Monate berücksichtigt. Deshalb wird in den meisten Fällen die Lohnabrechnung des Monats Dezember 2023 benötigt. Bei Rentenbeziehern und Empfängern von Arbeitslosen- oder Bürgergeld genügt der Leistungsbescheid der jeweiligen Behörde. Die Vergünstigungen des Familienpasses werden ab Zeitpunkt der Antragstellung gewährt, daher ist eine rückwirkende Bewilligung grundsätzlich nicht möglich.

Die Anträge zur Ausstellung des Familienpasses finden Sie hier auf der städtischen Website. Die Anträge können auch im Rathaus, Kundenbereich Soziales, Luisenstr. 4, 78073 Bad Dürrheim während der Öffnungszeiten gestellt werden. Die Antragsformulare sind auch bei den Ortsverwaltungen, im Servicecenter Ostbaar, den Bad Dürrheimer Schulen und in den Kindergärten erhältlich. Nähere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 07726 666-632 oder -633.

Anmerkung:
Die Einkommensgrenzen werden jährlich der bundesdurchschnittlichen Einkommensentwicklung (Nominallohnindex/Stala BW) angepasst.

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Bad Dürrheim