Landesfamilienpass – Gutscheinkarten für das Jahr 2024
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2024 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses neben Freizeitparks auch die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg unentgeltlich bzw. ermäßigt besuchen. Seit 2019 können neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist den Landesfamilienpass zu beantragen, bis zu vier Begleitpersonen in den Pass eingetragen werden.
Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben. Familien mit nur einem Elternteil erhalten den Landesfamilienpass schon mit einem kindergeldberechtigten Kind, ebenso Familien, die mit einem schwerbehinderten kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, Kinderzuschlag-, Wohngeld-, Bürgergeld-Leistungen oder Leistungen nach dem AsylbLG beziehen.
Soweit Familien aus der Ukraine Bürgergeld-berechtigt (ehem. ALG-II-berechtigt) sind, können sie – bei entsprechendem Nachweis und Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – ebenfalls den Landesfamilienpass erhalten.
Der Landesfamilienpass ist kostenlos und einkommensunabhängig. Weitere Auskünfte über den Landesfamilienpass können telefonisch unter Telefon 07726 666 -632 oder -633 erteilt werden.
Den Antrag finden Sie unter den Onlinediensten auf der städtischen Website und können diesen digital über Service-bw stellen.
Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration ist eine Liste aller staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.