Stadtnachrichten

Vorteilssätze werden weiterhin geschätzt


Dieses Verfahren wurde durch diverse Beitragspflichtige und den Bad Dürrheimer Gewerbeverein als nicht transparent bezeichnet. Deswegen hat Kämmerer Thomas Berninger in der vergangenen Gemeinderatssitzung über das System und mögliche Alternativen berichtet.

Bei der Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags existieren in Deutschland zwei Systeme, wie der jeweilige Vorteil eines Betriebs durch den Tourismus erhoben wird Im Vergleich der Bundesländer ist in Bayern und Baden-Württemberg die individuelle Vorteilsschätzung vorherrschend, während in den norddeutschen Bundesländern die Vorteilssätze in einer Anlage zur Satzung festgelegt sind.

Die Verwaltung und die begleitenden Rechtsanwälte der Sozietät Spahn Schöneweiß favorisieren das bisherige Verfahren der individuellen Vorteilsschätzung. Es biete die höchste Rechtssicherheit und wird vom Gemeindetag Baden-Württemberg in der Mustersatzung empfohlen. Die wirtschaftlichen Vorteile dem Kur- und Fremdenverkehr sind bei jedem Beitragspflichtigen sehr unterschiedlich, so dass durch eine individuelle Vorteilsschätzung eine zumindest annähernde Beitragsgerechtigkeit sichergestellt werde, zeigte Berninger auf.

Die Festlegung der Vorteilssätze in der Satzung sei rechtlich möglich. Dies habe der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg auch bereits bestätigt. Die Kommentierung zum Fremdenverkehrsbeitragsrecht führe hierzu jedoch aus, dass die festgelegten Vorteilssätze durch den Gemeinderat jährlich zu überprüfen sind. Dies folgt aus der Tatsache, dass die kur- und fremdenverkehrsbedingten Vorteile der einzelnen Beitragspflichtigen aufgrund von verschiedenen Parametern wie z.B. Betriebssparte, Lage, Angebotsniveau, Wette starken Schwankungen unterliegen. Bei einer satzungsmäßigen Festlegung der Vorteilssätze werden alle Betriebe einer Branche mit dem gleichen Vorteilssatz veranlagt und zwar unabhängig davon, ob der einzelne Beitragspflichtige einen Vorteil aus dem Kur- und Fremdenverkehr hat oder nicht. Des Weiteren ist bei einer derartigen Vorgehensweise zwischen der Kernstadt und den Ortsteilen zu differenzieren. Es ist jedoch bereits jetzt absehbar, dass die Beitragspflichtigen in den Ortsteilen profitieren werden, da hier insgesamt eine geringere touristische Aktivität zu verzeichnen ist.

Zusammenfassend hält die Verwaltung das aktuelle Veranlagungsverfahren, das über 30 Jahre so Bestand hat, mit einer individuellen Vorteilsschätzung für die geeignete Vorgehensweise, um auch in Zukunft den Fremdenverkehrsbeitrag rechtssicher festzusetzen und die Beitragsgerechtigkeit sicherzustellen. Dieser Einschätzung folgte der Gemeinderat mehrheitlich, auch im Zuge der nächsten Neukalkulation des Fremdenverkehrsbeitrages für die Kalenderjahre 2024 bis 2028 werden die Vorteilssätze der Veranlagten individuell geschätzt werden.

^
Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Bad Dürrheim