Bad Dürrheimer Trinkwasser muss abgekocht werden!!
Mikrobiologische Verunreinigung und Chlorung für Trinkwasser im gesamten Stadtgebiet inkl. der Stadtteile
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwassernetzes muss ab sofort das Trinkwasser im gesamten Versorgungsgebiet Bad Dürrheim (auch alle Stadtteile) abgekocht werden.
Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse abgekocht werden. Sobald der Eigenbetrieb Wasserwerk die Freigabe erteilt hat, kann das Wasser wieder uneingeschränkt verwendet werden. Die betroffenen Bürger werden hierüber über die Homepage der Stadt Bad Dürrheim sowie über Rundfunk, Medien und die sozialen Netzwerke informiert.
Aus Gründen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes darf das Trinkwasser nur sprudelnd abgekocht (3 Minuten) zum direkten menschlichen Gebrauch verwendet werden. Ebenso ist Wasser, das zur Reinigung von Milchgeschirr verwendet wird, abzukochen.
Dies ist insbesondere in folgenden Fällen notwendig:
- Trinken, Getränkezubereitung (z.B. Eiswürfel)
- Zubereiten von Lebensmitteln, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
- Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder anderen Lebensmitteln
- Medizinische Zwecke (z.B. Wundreinigung, Nasenspülen)
- Zähne putzen
- Geschirrabwasch von Hand
- Trinkwasser für empfindliche Haustiere
Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Verbindung kommen, wie z.B. Ess- und Trinkgeschirr, können in Geschirrspülautomaten bei mindestens 60 Grad gereinigt werden. Es ist auf eine vollständige Trocknung nach der Reinigung zu achten.
Insbesondere die Milchviehhalter mit Milchkammern werden speziell darauf hingewiesen, damit entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.
Das abgekochte Wasser ist unbedenklich und kann ganz normal verwendet werden. Für die Körperpflege muss das Wasser nicht abgekocht werden. Es ist lediglich darauf zu achten, dass das Wasser nicht getrunken wird oder offene Wunden damit nicht in Kontakt kommen.
Alle Bad Dürrheimer Bürger werden gebeten, ihre Hausanschlüsse einmalig durchzuspülen. Hierfür ist es ausreichend, einen Wasserhahn, möglichst im Keller, für fünf Minuten voll aufzudrehen.
Das Wasserwerk bittet zudem darum, vorhandene Rückspülfilter zu spülen oder vorhandene Filterpatronen zu tauschen. Um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden wird darum gebeten, die Spülungen nicht in der Zeit von 6:30 Uhr bis 8:30 Uhr sowie 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr durchzuführen.
Die Stadtverwaltung Bad Dürrheim beginnt im Versorgungsgebiet umgehend mit einer Desinfektion des Wassers durch Chlorung nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wird die Stadt Bad Dürrheim Ursachenforschung betreiben sowie ein engmaschiges Kontrollprogramm durchführen.
Auf die untenstehende Zusammenstellung der in Situationen wie vorliegend am häufigsten gestellten Fragen und die dazugehörigen Antworten wird hingewiesen.
Das Gesundheitsamt ist unter der Nummer 07721 913-7167 zu den regulären Öffnungszeiten des Landratsamtes für Fragen erreichbar. Anfragen per Mail an: Gesundheitsamt(at)lrasbk.de.
Das Bad Dürrheimer Wasserwerk erreichen Sie unter der Nummer 07726 929973.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
1. Allgemein
1.1 Welcher Bereich des Trinkwassernetzes ist betroffen?
Von der Trinkwasserverunreinigung die gesamte Stadt Bad Dürrheim betroffen.
1.2 Was muss im Zusammenhang mit der Hausinstallation zwingend beachtet werden:
Alle Bad Dürrheimer Bürger werden gebeten, ihre Hausanschlüsse einmalig durchzuspülen. Hierfür ist es ausreichend, einen Wasserhahn, möglichst im Keller, für fünf Minuten voll aufzudrehen. Das Wasserwerk bittet zudem darum, vorhandene Rückspülfilter zu spülen oder vorhandene Filterpatronen zu tauschen. Um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden wird darum gebeten, die Spülungen nicht in der Zeit von 6:30 Uhr bis 8:30 Uhr sowie 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr durchzuführen.
1.3 Was ist die Ursache für die Verunreinigung des Trinkwassers?
Die Ursache ist momentan noch unbekannt, sie wird derzeit untersucht.
1.3. Welche Maßnahmen wurden eingeleitet?
Das Netz wurde mehrfach gespült, außerdem wurde die Chlorung - im Rahmen der zulässigen Grenzwerte - deutlich erhöht, um die Erreger abzutöten. Außerdem versucht das Wasserwerk, die betroffenen Bereiche durch das Schließen von Schiebern einzugrenzen.
1.4. Welche Auswirkung hat die Chlorung?
Ein leichter Chlorgeruch ist gerade in den ersten Tagen nicht auszuschließen. Das Wasserwerk Bad Dürrheim weist darauf hin, dass die eingesetzte Chlorkonzentration zu keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung führen kann.
1.5 Werden durch das Chlor Geräte oder Anlagen beeinträchtigt?
Herkömmliche Haushaltsgeräte werden durch das gechlorte Wasser nicht beeinträchtigt. Sollten Sie eine technische Anlage mit Trinkwasser betreiben, sollte mit dem Hersteller geklärt werden, ob Chlor in dieser Anlage verwendet werden kann.
1.6 Wie lange dauert das Abkochgebot und wie wird die Öffentlichkeit über die Aufhebung informiert?
Wie lange das Wasser im Versorgungsgebiet abgekocht werden muss, ist noch nicht absehbar. Erst wenn über einen längeren Zeitraum – bei mindestens drei aufeinanderfolgenden Proben - keine Verunreinigungen im Netz angezeigt werden, wird der Eigenbetrieb Wasserwerk in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises das Abkochgebot aufheben.
Über die Aufhebung des Abkochgebots wird über die Homepage der Stadt Bad Dürrheim sowie über Rundfunk, Medien und die sozialen Netzwerke informiert.
1.7 Macht das Wasser krank?
Es ist von keiner konkreten Gefährdung auszugehen, es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme.
1.8 Was ist zu tun?
Leitungswasser muss von allen betroffenen Haushalten abgekocht werden.
Abkochen heißt: sprudelnd für drei Minuten aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen lassen. Alternativ kann abgepacktes Trinkwasser verwendet werden. Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot wieder aufgehoben hat, kann das Wasser wieder uneingeschränkt verwendet werden.
1.9 Gelten für Kinder besondere Maßnahmen?
Nein. Kinder können abgekochtes Wasser unbedenklich zu sich nehmen und benutzen.
1.10 Was müssen Schwangere beachten?
Es gelten keine besonderen Empfehlungen. Abgekochtes Wasser kann unbedenklich verzehrt und genutzt werden.
2. Körperpflege und Reinigung
2.1 Kann man sich mit dem Wasser noch waschen?
Zum Zähneputzen sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser genutzt werden.
Für die Körperpflege (waschen, duschen, baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Wunden sollten vor Wasserkontakt wasserdicht abgedeckt werden.
2.2 Kann das Wasser auch am Vortag abgekocht werden, damit es am nächsten Tag genutzt werden kann?
Ja. Das Wasser sollte nach langsamem Abkühlen kühl und in einem lebensmitteltauglichen, geschlossenen Behälter gelagert werden.
2.3 Kann das Wasser zum Putzen im Haushalt verwendet werden?
Das Wasser kann grundsätzlich verwendet werden. Bei Arbeitsflächen, die zur Lebensmittelherstellung genutzt werden, sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser zur Reinigung verwendet werden.
3. Lebensmittel
3.1 Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten?
Für die Zubereitung von Speisen und Lebensmitteln, die roh gegessen werden (beispielsweise waschen und verzehren von Obst und Gemüse), sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
3.2 Kann das Wasser für die Zubereitung von Säuglingsnahrung benutzt werden?
Nein! Es sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
3.3 Kann das Wasser für Waschmaschinen und Geschirrspüler verwendet werden?
Zum Wäsche waschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte dabei mindestens 40 Grad betragen.
Ess- und Trinkgeschirr können in Geschirrspülautomaten bei mindestens 60 Grad gereinigt werden. Es ist auf eine vollständige Trocknung nach der Reinigung zu achten.
3.4 Kann eine Kaffeemaschine genutzt werden?
Aus Vorsichtsmaßnahmen wird empfohlen, für alle Kaffeemaschinen (auch Kaffee-Vollautomaten, Pad-Maschinen usw.), abgekochtes oder abgepacktes Wasser zu benutzen.
3.5 Können Getränkeautomaten und Trinkwassersprudler mit diesem Wasser betrieben werden?
Auch hier wird empfohlen, lediglich abgekochtes oder abgepacktes Wasser zu verwenden.
3.6 Was ist bei der Herstellung von Eiswürfeln zu beachten?
Traditionelle Eiswürfel sollten nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser hergestellt werden. Crush- und Würfeleismaschinen sollten während der Dauer des Abkochgebotes nicht verwendet werden.
3.7 Kann das Wasser zur Reinigung von Schankanlagen verwendet werden?
Nein.
4. Tierhaltung
4.1 Können Haustiere das Wasser trinken?
Ja. Tiere verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem. Sie können im Regelfall das Wasser aus der Leitung zu sich nehmen. Dennoch wird empfohlen, auch hier abgekochtes oder abgepacktes Wasser zu verwenden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das zuständige Veterinäramt.
Da eine toxische Wirkung auf Aquarien nicht ausgeschlossen werden kann, wird den Besitzern eines Aquariums empfohlen, abgekochtes oder abgepacktes Wasser zu verwenden.