Stadtnachrichten

Stadt beantwortet Fragen zum Fremdenverkehrsbeitrag


Schon im vergangenen Jahr gab es viele Fragen von Gewerbetreibenden zu diesem Thema, jetzt da die Anfragen zur Berechnung an die Betroffenen gehen, hat sich dies noch gesteigert. Daher haben Kämmerer Thomas Berninger und sein Team aus der Steuerstelle die häufigsten Fragen beantwortet und hier zusammengefasst.

Warum erhebt die Stadt Bad Dürrheim einen Fremdenverkehrsbeitrag?

Bürgermeister Berggötz hat dies in den Infoveranstaltungen im letzten Jahr deutlich gemacht: „Die Fremdenverkehrsabgabe dient der Stadt seit vielen Jahrzehnten, zur anteiligen Finanzierung der vielfältigen Angebote, die Touristen, Klinik- und Tagesgäste als auch die ortsansässigen Einwohner gerne wahrnehmen. Dieses Angebot wollen wir erhalten und weiter attraktiv gestalten.

Wenn der Stadt zur Finanzierung des touristischen Angebots die Mittel fehlen, spüren dies gerade die Betriebe, die vom Tourismus abhängen, am schnellsten und deutlichsten. Weniger Geld bedeutet: weniger Angebote, geringere Attraktivität, damit weniger Gäste und weniger Umsatz pro Betrieb, daraus folgen weniger Investitionen und somit ein unattraktiverer Standort – ein Teufelskreis.“

Auf welcher rechtlichen Grundlage wird der Fremdenverkehrsbeitrag erhoben?

Nach § 44 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg können Kurorte, Erholungsorte und Fremdenverkehrsgemeinden einen Fremdenverkehrsbeitrag von natürlichen und juristischen Personen, als auch von Personengesellschaften erheben.

Durch den Beschluss des Gemeinderates vom 9. November 2020 wurde die Satzung über den Fremdenverkehrsbeitrag neugefasst und die rechtliche Grundlage für eine weitere Erhebung geschaffen.

Warum wird der Fremdenverkehrsbeitrag rückwirkend ab 2017 erhoben?

Grund hierfür ist, dass die vorherige Satzung nichtig war und ab 2017 etliche Bescheide juristisch angegangen wurden. Durch rechtliche Begleitung einer spezialisierten Rechtsanwaltssozietät konnten die Fehler beseitigt und die Satzung „geheilt“ werden. Die neue Satzung konnte damit rückwirkend ab dem 01.01.2017 in Kraft gesetzt werden.

Welcher Personen- und Unternehmenskreis ist fremdenverkehrsbeitragspflichtig?

Beitragspflichtig ist jede selbstständige Tätigkeit, die einen unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen Mehrumsatz aus dem Fremdenverkehr erzielt. Dieser Mehrumsatz bezieht sich auf Umsätze, die durch Gäste direkt oder die durch Lieferungen und Leistungen für Touristische Betriebe erzielt werden. Auf den hieraus resultierenden Gewinn wird der Fremdenverkehrsbeitragssatz angewendet.

Der Fremdenverkehrsbeitrag erfasst grundsätzlich alle gewerblichen Betriebe, als auch die freiberuflich tätigen Personen, welche im Gebiet der Stadt Bad Dürrheim ihre Leistungen erbringen. Dies betrifft auch auswärtige Betriebe.

Werden auch die großen Einzelhandelsketten im Bad Dürrheimer Gewerbegebiet zum Fremdenverkehrsbeitrag herangezogen?

Die Stadtverwaltung schreibt grundsätzlich alle selbstständig Tätigen natürlichen und juristischen Personen im Stadtgebiet an. Dies gilt für alle Unternehmensgrößen, egal ob Kleinst-, Klein-, Mittel-, Großunternehmen.

Warum werden nun mehr Betriebe als früher abgefragt?

Die Abfrage wird im Sinne der Gleichbehandlung durch die Steuerstelle konsequent betrieben. Dadurch werden auch bisher nicht veranlagte Berufsgruppen und Betriebe abgefragt und sofern sie Umsätze aus dem Tourismus erzielen dementsprechend veranlagt.

Wann profitieren Betriebe vom Fremdenverkehr?

Die Stadtverwaltung geht zunächst davon aus, dass alle in der Stadt selbständig Tätigen auch vom Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar profitieren. Hierbei handelt es sich aber um eine widerlegbare Vermutung. Wer nachweist, dass er tatsächlich vom Kur- und Fremdenverkehr keinen oder nur einen geringfügigen wirtschaftlichen Vorteil erzielt, muss keinen oder nur einen geringfügigen Fremdenverkehrsbeitrag bezahlen. Im Sinne der Gleichbehandlung werden seitens der Stadtverwaltung hierfür konkrete Nachweise veranlagt.

In welcher Höhe hat ein Kleinunternehmer einen Fremdenverkehrsbeitrag zu erwarten?

In der Regel wird bei Kleinst- und Kleinbetrieben nur ein Beitrag im zwei- bis dreistelligen Euro-Bereich anfallen.

Beispiel für einen sonstigen Einzelhandelsbetrieb:

Betriebseinnahmen (ohne Umsatzsteuer):                                         200.000 €

Reingewinnsatz:                                                                                   x 12 %

Vorteil aus Fremdenverkehr:                                                               x 10 %

Messbetrag (Gewinn, erzielt durch Fremdenverkehr):                       2.400 €

Beitragssatz 2020:                                                                               x 13 %

Fremdenverkehrsbeitrag 2020:                                                           312 €

Steht die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags mit der Geldanlage bei der Greensill Bank in Verbindung?

Nein. Die neue Satzung des Fremdenverkehrsbeitrages wurde am 09.11.2020 beschlossen. Die Anlage der 2 Mio. Euro bei der Greensill Bank erfolgte erst im Kalenderjahr 2021. Mit der Veranlagung des Fremdenverkehrsbeitrags wurde aufgrund eines Personalwechsels in der Steuerstelle erst jetzt begonnen.

Kommt die Stadt den Unternehmen mit coronabedingten Umsatzausfällen entgegen?

Selbstverständlich hat die Steuerstelle in Zusammenarbeit mit der städtischen Wirtschaftsförderung die besondere Situation der ortsansässigen Betriebe im Blick. Der Fremdenverkehrsbeitrag ist umsatzabhängig und wird bei vielen Betrieben 2020 und 2021 geringer als in „normalen“ Wirtschaftsjahren ausfallen.

Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, ist eine zinslose Stundung über einen Zeitraum von maximal sechs Monaten möglich.

Könnte die Stadt Bad Dürrheim nicht den Fremdenverkehrsbeitrag abschaffen?

Dies ist rechtlich möglich. Das bedeutet aber auch, dass die vielfältigen Angebote und Leistungen, beispielsweise im Freizeit- und Kulturbereich, anderweitig finanziert oder zu großen Teilen reduziert werden müssten.

Die Stadt würde dadurch nicht nur an Standortattraktivität verlieren, sondern auch einen nachhaltigen Imageschaden erleiden, welcher sich relativ kurzfristig auch auf die Gewerbebetreibenden in der Stadt auswirken würde.

An wen kann man sich bei Rückfragen wenden?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerstelle stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Bürgermeister Jonathan Berggötz kann verstehen, dass im Rahmen der Veranlagung nun viele Fragen entstanden sind. Ihm ist aber wichtig aufzuzeigen: „Alle, die einen Beitrag zahlen, haben einen Mehrumsatz durch unsere Infrastruktur und die Angebote für den Tourismus. Und von diesem Mehrumsatz müssen sie auch nur einen kleinen Anteil zurück an die Allgemeinheit zahlen, die dann für den Erhalt des Angebots sorgt.“ Daher sei es nur richtig auch einen Teil davon mitzutragen.“

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Bad Dürrheim