Gläubigerversammlung Greensill Insolvenz: Nicht alles verloren
Die Insolvenz der Greensill Bank AG betrifft bekanntermaßen auch die Stadt Bad Dürrheim. Vergangenen Dienstag hat die erste Gläubigerversammlung stattgefunden, mit positiven wie auch negativen Ergebnissen. Vor allem bei der Zusammenstellung des Gläubigerausschusses ist man sehr enttäuscht. Als positiver Aspekt konnte mitgenommen werden, dass wohl nicht die gesamten 2. Mio., die Bad Dürrheim bei Greensill angelegt hatte, verloren sind.
Am 08. Juni hat die erste Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greensill Bank AG stattgefunden. Die Versammlung lieferte wertvolle Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bank sowie die bisherigen, durchaus positiv zu bewertenden Bemühungen des Insolvenzverwalters. Ein Ergebnis muss allerdings negativ bewertet werden. So wurden die Kommunen vollständig aus dem Gläubigerausschuss herausgedrängt und stellen nun kein einziges Mitglied der Gläubigervertretung mehr. Dies obwohl Kommunen eine der größten Gläubigergruppen der Greensill Bank AG darstellen, also durch die Bankinsolvenz mit am stärksten betroffen sind.
Dieses Ergebnis ist in den Augen von Bürgermeister Jonathan Berggötz und der acht kommunalen Kooperationspartner hochgradig enttäuschend und zeugt von einem rücksichtslosen Verhalten der Einlagensicherungsinstitutionen gegenüber den anderen geschädigten Gläubigergruppen.
Positiv ist zu betrachten, dass Insolvenzverwalter Michael Frege Hoffnung machte, dass in zwei bis fünf Jahren die Insolvenzmasse bei zwei Milliarden Euro liegen soll. Aus dieser Summe könnten große Teile der Forderungen beglichen werden. „Alles bekommen wir sicher nicht zurück“, ist sich Bürgermeister Jonathan Berggötz sicher, „aber es ist auch noch nicht alles verloren“. Es würde einige Jahre dauern, aber am Ende des Prozesses könnte ein mittlerer- bis hoher sechsstelliger Betrag zurückerhalten werden, erhofft der Bürgermeister. Einen neuerlichen Tätigkeitsbericht wird der Insolvenzverwalter am 08.10.2021 erstatten.
Während die Einlagen von geschädigten Privatanlegern bei dem Kreditinstitut durch das gesetzliche Einlagensicherungssystem sowie den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken bereits erstattet wurden, bleiben Kommunen bei beiden Einlagesicherungssystemen außen vor. Bad Dürrheim, das zwei Mio. Euro bei Greensill angelegt hat, hatte sich daher mit acht weiteren baden-württembergischen Kommunen und Verbänden an die spezialisierte Frankfurter Anwaltskanzlei Nieding+Barth gewandt und diese mit der rechtlichen Beratung in dieser Angelegenheit beauftragt. Nieding+Barth zählt zu den führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht und hat jahrelange Erfahrung sowohl bei der Vertretung in Banken-Insolvenzverfahren als auch bei der Geltendmachung von anderweitigen Schadenersatzansprüchen mit kapitalmarktrechtlichem Einschlag.