Testpflicht an Bad Dürrheimer Kindergärten
Die Stadt Bad Dürrheim reagiert auf die Allgemeinverfügung des Landkreises, der eine Testpflicht in Kindereinrichtungen vorschreibt: Ab kommender Woche müssen für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr, die in einer Kinderbetreuungseinrichtung betreut werden, mindestens zweimal pro Woche aktuelle, negative COVID-19-Tests vorgelegt werden.
Nach der Bekanntmachung der Allgemeinverfügung am Freitag hat die Stadtverwaltung die Eltern und Erziehungsberechtigten mit Kindern in den Bad Dürrheimer Kindergärten umgehend informiert. Über die Kindereinrichtungen erhalten die Eltern kindgerechte Selbsttests, sogenannte Lollytests. Diese sollen zuhause mit den Kindern durchgeführt und bei einem negativen Ergebnis mit einer Bescheinigung bestätigt werden. „Es hätte auch andere Möglichkeiten gegeben, wir sind aber der Meinung, dass es für die Kinder und Eltern praktikabler ist, wenn sie den Test selber zuhause durchführen und nicht erst in der Kita“, sagt Bürgermeister Jonathan Berggötz zum Vorgehen. „Wir haben großes Vertrauen in die Eltern, dass sie die Tests korrekt durchführen und so auch ganz individuell auf ihre Kinder eingehen können“, so Berggötz weiter. Neben den Selbsttests werden aber auch Testergebnisse aus der kommunalen Testallianz oder andere offizielle Testergebnisse akzeptiert. Bei einem positiven Schnelltestergebnis sollen sich die Eltern direkt an den Kinderarzt oder an eine Corona-Schwerpunktpraxis wenden, um einen PCR-Test durchzuführen. Ungeachtet der Ergebnisse aus den Schnelltests sollen Eltern natürlich auch immer auf Symptome bei ihren Kindern achten und umgehend einen Arzt konsultieren, wenn solche auftreten.
Die Testpflicht wurde auch auf die Beschäftigten in den Einrichtungen erweitert. Bisher hatte die Stadtverwaltung zwei mal die Woche eine Testmöglichkeit angeboten, ab kommenden Montag sind die Test auch für die Belegschaft in den Einrichtungen Pflicht.
Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 6. Juni. Sofern die Sieben-Tages-Inzidenz im Kreis vor dem 6. Juni sieben Tage in Folge unter 100 ist, tritt die Allgemeinverfügung schon vorher wieder außer Kraft.