Städtischer Familienpass für das Jahr 2021 jetzt beantragen
08.01.2021
Mit dem Städtischen Familienpass kommen sozial schwächere Familien in den Genuss verschiedener Vergünstigungen. So sind beispielweise die Gebühren für Kindertageseinrichtungen, Monatsbeitrag Jugendmusikschule und Musikschule Spycher, Veranstaltungen der Stadtjugendpflege und der Jugendkunstschule und die Kosten für Mittagessen in Bad Dürrheimer Betreuungseinrichtungen sowie Schülermonatsbusfahrkarten mit 50 % ermäßigt.
Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit einem oder mehr kindergeldberechtigten Kindern. Der Familienpass ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Für die Bewilligung wird grundsätzlich das Einkommen der letzten 12 Monate berücksichtigt. Deshalb wird in den meisten Fällen - ausgenommen Rentenbezieher und ALG I- und ALG II-Empfänger - die Lohnabrechnung des Monats Dezember 2020 benötigt. Leistungen des Familienpasses werden ab Zeitpunkt der Antragstellung gewährt, daher ist eine rückwirkende Bewilligung grundsätzlich nicht möglich.
Die Anträge zur Ausstellung des Familienpasses können im Rathaus, Bürgerdienste Kundenbereich Soziales, Luisenstr. 4, 78073 Bad Dürrheim zu den üblichen Sprechzeiten gestellt werden. Die Antragsformulare sind auch bei den Ortsverwaltungen um im Servicecenter Ostbaar erhältlich. Nähere Auskünfte erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 666 220 oder 666 216. Ausnahme: Aufgrund der CORONA-Krise können die Antragsformulare momentan nicht persönlich abgeholt werden. Die Formulare können auch auf der Homepage der Stadt Bad Dürrheim heruntergeladen werden und werden nach telefonischer Anfrage auch gerne per Post zugesendet.
Stadtverwaltung Bad Dürrheim