Corona-Virus: Städtisches Hilfspaket für Unternehmen und Betriebe
06.04.2020
Die Corona-Pandemie stellt Hoteliers, Gastronomen, Einzelhändler und Selbstständige in besonderem Maße vor nie dagewesene Herausforderungen. Insbesondere die Betriebe, die aufgrund der Landesverordnung schließen mussten, sind besonders betroffen. Bund und Land haben innerhalb kürzester Zeit einen Rettungsschirm aufgespannt. Soforthilfen können seit Mittwoch letzter Woche beantragt werden. Die Stadt Bad Dürrheim will ebenfalls einen erheblichen Beitrag leisten und hat in Abstimmung mit den Mitgliedern des Gemeinderats und mit dem Geschäftsführer der Kur- und Bäder GmbH ein eigenes Hilfspaket geschnürt. „Wir unterstützen unsere Betriebe bestmöglich.“, sagt Bürgermeister Jonathan Berggötz.
Den Betrieben, die durch die Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, werden folgende Möglichkeiten eröffnet:
Soforthilfe Gewerbesteuervorauszahlung:
Auf Antrag stunden wir die Gewerbesteuervorauszahlung der Rate 15. Mai 2020 und der Folgequartale für die in § 4 der Corona-Verordnung des Landes (Fassung 22.03.2020) betroffenen Einrichtungen bis 31.12.2020 zinslos. Das bedeutet, die Vorauszahlungen werden für diese Quartale für diese Einrichtungen nicht fällig. Dieser Antrag ist bei der Stadt zu stellen.
Grundsätzlich können nach dem Hilfspaket des Bundes und der Länder Gewerbesteuervorauszahlungen, aber auch Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer beim Finanzamt gestundet werden. Wer sich beim Finanzamt Steuern stunden lässt, zahlt keine Zinsen und muss auch keine Vollstreckung fürchten. Säumniszuschläge werden ebenfalls erlassen. Darüber hinaus können auch die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und in Bezug auf den Gewerbesteuer-Messbetrag gesenkt werden. Diese Anträge sind beim Finanzamt zu stellen.
Kurtaxe:
Die Kurtaxe ist zwar bis einschließlich Februar veranlagt, wird aber nicht eingezogen. Für den Monat März wird ebenso verfahren. Ab 19.3. wird keine Kurtaxe mehr festgesetzt; die Übernachtungen sind von den Beherbergungsbetrieben dennoch zu melden. Entscheidungen für die weitere Zukunft werden nach Ostern getroffen.
Fremdenverkehrsabgabe:
Die Fremdenverkehrsabgabe ist wegen der Neukalkulation bereits ausgesetzt. Bei der Festsetzung der Abschläge für 2020 werden die von den Betrieben noch zu meldenden reduzierten Umsätze für 2020 bereits berücksichtigt. Eine Abrechnung erfolgt damit frühestens im Jahr 2021 nach den tatsächlichen Umsätzen.
Grundsteuer:
Die Stadt stundet auf Antrag die ab 15.05.2020 fällig werdende Grundsteuer. Grundsteuererlassanträge wegen wesentlicher Ertragsminderung für das Jahr 2020 können bis zum 31. März 2021 (Antragseingang bei der Stadt) gestellt werden. Die Ertragsminderung ist der Stadt dann nach Ablauf des Jahres 2020 nachzuweisen. Je nach Höhe der Ertragsminderung kann die Stadt dann nach den gesetzlichen Bestimmungen einen Teilerlass der Grundsteuer vornehmen.
Vorauszahlungen Wasser:
Die Betriebe, die aufgrund der Landesverordnung schließen mussten, können bei der Stadt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen. Der nächste Abschlag ist zum 1.6.2020 fällig. Melden Sie für eine Reduzierung des Abschlags Ihren Zählerstand zum 14.05.2020 direkt an betina.pottin(at)bad-duerrheim.de oder telefonisch 07726-666248. Diese Anträge werden bevorzugt behandelt.
Stundungszinsen:
Normalerweise fallen gesetzliche Stundungszinsen in Höhe von 0,5 % pro Monat an (6% pro Jahr). Die Stadt hat entschieden, dass alle im Zusammenhang mit der Corona-Krise gestundeten Beträge ohne Zinsberechnung gestundet werden (Ausnahme alle Rückstände). Die Stadt schließt sich damit dem Vorgehen des Landes an.
Auch für die Stadt Bad Dürrheim werden die Einbrüche im städtischen Haushalt nicht unerheblich sein. „Wir rechnen insgesamt mit hohen Einnahmeverlusten durch die Corona-Krise“, so Bürgermeister Jonathan Berggötz. „Das Entlastungspaket kann kurzfristig zu Ausfällen im oberen 6-stelligen Bereich führen“. Letztendlich passe man die Vorauszahlungen aber den tatsächlichen Einnahmen an und entlaste so kurzfristig die Betriebe. „Wir müssen unsere Hoteliers, Gastronomen, Einzelhändler und Selbstständige in dieser schweren Zeit so gut wie möglich unterstützen“, sind sich die Fraktionen im Stadtrat einig. Bürgermeister Berggötz bittet indes auch Immobilien-Vermieter zu prüfen, wie sie beispielsweise die Einzelhändler in der Stadt unterstützen können. Eine Möglichkeit wäre, die Mieten für die Zeit der Zwangsschließungen auszusetzen oder zu reduzieren. „Wir müssen jetzt alle zusammenhalten!“, so Berggötz.
Stadtverwaltung Bad Dürrheim