Stadtnachrichten

Corona-Virus: Verschärftere Verordnung – Veranstaltungen und Versammlungen untersagt – viele Einzelhandelsgeschäfte geschlossen


Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am Dienstagabend ihre bisher geltende Verordnung verschärft. Diese ist am 18. März 0:00 Uhr in Kraft getreten. Die aktualisierte Verordnung schränkt vor allem Veranstaltungen, Einzelhandel und Gastronomie weiter ein.

Die Verordnung, die die Stadtverwaltung Bad Dürrheim jetzt umsetzt, sieht unter anderem vor, dass sämtliche Veranstaltungen und Versammlungen untersagt werden. Dies gilt unter anderem auch für Vereine, Kirchen, Moscheen, Synagogen und andere Glaubenseinrichtungen.
Zudem wurde die Schließung von Einrichtungen erweitert. Der Betrieb von Verkaufsstellen des Einzelhandels ist untersagt. Dies gilt mit folgenden Ausnahmen:

Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Hofläden, Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau-und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Die Betreiber haben dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Hygienestandards, die Steuerung des Zutritts und das Vermeiden von Warteschlangen sichergestellt sind. Zu diesem Zweck wird ihnen gestattet, auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen.

Der Betrieb von Gaststätten ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind Schank-und Speisegaststätten, die Steh- und Sitzplätze 1,5 Meter voneinander getrennt halten. Zudem dürfen diese nur zwischen 6 und 18 Uhr geöffnet werden. Eine Kontaktdatenerhebung aller Gäste, die noch am Montag vorgeschrieben wurde, entfällt ersatzlos.

Die Verordnung im Wortlaut finden sie HIER


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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Bad Dürrheim