Stadtnachrichten

Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe müssen neu kalkuliert werden


Für diese Kalkulation sind umfangreiche Vorermittlungen erforderlich, die erst in den kommenden Monaten abgeschlossen werden.

Die Neukalkulation der beiden Abgaben ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg notwendig geworden. In dessen Folge müssen Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe nun von der Stadtverwaltung neu kalkuliert und eine neue Satzung beschlossen werden. Mit einem Satzungsbeschluss ist erst im Laufe des kommenden Jahres zu rechnen. Dabei ist es möglich, dass es zu Kostenverschiebungen und Änderungen in der Höhe der jeweiligen Abgaben kommt. Die genaue Höhe der zukünftigen Abgaben kann derzeit noch nicht beurteilt werden.

Die von der Stadt Bad Dürrheim erhobene Kurtaxe und Fremdenverkehrsbeiträge dienen zur teilweisen Deckung des fremdenverkehrsbedingten Aufwands. Dies sind in erster Linie der Betrieb und Erhalt des Wellness- und Gesundheitszentrums Solemar, das Tourismusmarketing sowie die Events und Angebote der Kur- und Bäder GmbH. Der Fremdenverkehrsbeitrag muss von jedem Unternehmen bezahlt werden, dass direkt oder indirekt vom Tourismus wirtschaftlich profitiert. Die Kurtaxe hat jeder Gast je Übernachtung abzugeben. Veranlagungen zum Fremdenverkehrsbeitrag werden bis zum Beschluss der neuen Satzung nicht erhoben. Die Abrechnung der Kurtaxe wird vorerst in bisherigen Umfang weitergeführt.
 
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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Bad Dürrheim