Stadtnachrichten

Landesfamilienpass


Ab sofort können die Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass für das Jahr 2019 bei der Stadtverwaltung Bad Dürrheim, Bürgerservice, Sachgebiet Soziales, Luisenstr. 4 abgeholt werden. Dabei ist der bisherige Landesfamilienpass mitzubringen. Die Kindergeldberechtigung muss mit einem aktuellen Kontoauszug nachgewiesen werden.
 
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2019 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses neben Freizeitparks auch die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg unentgeltlich bzw. ermäßigt besuchen. Ab diesem Jahr können neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist den Landesfamilienpass zu beantragen, bis zu vier Begleitpersonen in den Pass eingetragen werden.
 
Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, Alleinerziehende ab einem kindergeldberechtigten Kind sowie Familien die mit einem schwerbehinderten kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ebenso erhalten Familien den Landesfamilienpass schon ab einem Kind, wenn sie Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem SGB II beziehen.
 
Der Landesfamilienpass ist kostenlos und einkommensunabhängig. Weitere Auskünfte über den Landesfamilienpass können telefonisch unter Tel. 07726/666 220 oder -216 erteilt werden.
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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Bad Dürheim