Stadtnachrichten

Familienpass nun schon ab einem Kind


Anspruchsberechtigt waren bisher Familien ab mindestens 2 kindergeldberechtigten Kindern und Alleinerziehende ab einem kindergeldberechtigten Kind. Im Interesse der sozialen Gerechtigkeit hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, dass nunmehr auch Familien mit einem kindergeldberechtigten Kind rückwirkend zum 1. Januar 2018 in den Genuss des Familienpasses kommen. Deshalb wird für diesen Personenkreis bei Antragstellung die Vergünstigungen noch rückwirkend ab Januar 2018 gewährt.
Mit 50 % ermäßigt sind beispielsweise die Gebühren für Kindertageseinrichtungen, Monatsbeitrag Jugendmusikschule und Musikschule Spycher, Veranstaltungen der Stadtjugendpflege, die ergänzende Betreuung von Grundschülern im Kindergarten und die Kosten für Mittagessen in Bad Dürrheimer Betreuungseinrichtungen sowie die Schülermonatsbusfahrkarte. Für das Minara erhält man ein bestimmtes Kartenkontingent.
Der Familienpass ist jedoch an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.
Für die Bewilligung wird grundsätzlich das Einkommen der letzten 12 Monate berücksichtigt. Deshalb wird in den meisten Fällen (ausgenommen Rentenbezieher und ALG I und ALG II Empfänger) die Lohnabrechnung des Monats Dezember benötigt.
 
Die Anträge zur Ausstellung des Familienpasses können im Bürgerservice-Büro, Sachgebiet Soziales, Luisenstraße 4, 78073 Bad Dürrheim zu den üblichen Sprechzeiten gestellt werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie unter der Tel.-Nr.666-220 oder 666-216.
 
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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Bad Dürrheim