Stadtnachrichten

Baumfällungen auf dem Anwesen Parkhotel Waldeck


In den letzten Wochen wurden in den örtlichen Zeitungen verstärkt Leserbriefe zu den erfolgten Baumfällungen auf dem Anwesen des Parkhotels Waldeck veröffentlicht. Der Stadtverwaltung wurde insbesondere der Vorwurf gemacht, die Baumschutzsatzung nicht eingehalten und die Maßnahme oberflächlich und unzureichend dokumentiert zu haben. Zu den einzelnen Vorwürfen nimmt die Stadt im Detail wie folgt Stellung:
 
1. Keine Vorlage eines ordnungsgemäßen Antrages
Der Antrag auf Baumfällung wurde schriftlich am 2.11.2018 seitens der Familie Schrenk gestellt.
 
2. Zu schnelle Genehmigung des Antrages ohne Einbindung des Umweltbeauftragten
Bauhofleiter Michael Liedtke hat sich am selben Tag die Situation angesehen und den zu fällenden Baumbestand aufgenommen. Sobald Anträge auf Baumfällungen vorliegen, versucht Michael Liedtke diese im Sinne der Bürgerfreundlichkeit zeitnah zu bearbeiten. Er hat den Zustand der Bäume in Augenschein genommen und festgestellt, dass zunächst 21 Bäume gefällt werden dürfen. In der Gemeinderatssitzung am 22.03.2018 hat Michael Liedtke die Begründung für die Fällgenehmigung vortragen.
 
Am selben Tag hat Michael Liedtke das Bauamt umfassend informiert. Die Genehmigung mit dem Hinweis auf eine entsprechende Ersatzpflanzung wurde per E-Mail am selben Tag erteilt.
 
Im Rahmen der Rodungsarbeiten wurde eine schon vorgeschädigte Rotbuche am Wurzelstock so beschädigt, dass diese entfernt werden musste. Lt. Herrn Liedtke hätte er diese auch gleich aufgrund der nicht ungefährlichen Vorschädigung fällen können.
 
Entgegen der Baumschutzsatzung wurden bisher die Bäume von Michael Liedtke oder dem Umweltbeauftragten Dr. Gerhard Bronner aufgenommen. Laut Baumschutzsatzung soll diese Tätigkeit jedoch ausschließlich vom Umweltberater vorgenommen werden. Diese Regelung ist nicht praktikabel, weil oft auch kurzfristige Entscheidungen notwendig sind. Fachlich ist Michael Liedtke als Baumfachwirt genauso kompetent, diese Entscheidung zu treffen.
 
3. Ersatzplanzungen nicht geregelt
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens „Nutzungsänderung Wohngebäude zu einem Beherbergungsbetrieb“ wurde im Rahmen der Beratung festgelegt, dass 22 Bäume wieder gepflanzt werden müssen. Wo genau, wird die Stadt vorgeben - auf dem Grundstück selbst und/ oder auf einem von der Stadt zu benennenden Grundstück.
 
Die Baumschutzsatzung sieht vor, dass für Bäume, die in einer Höhe von 1m und mehr als 1m Umfang haben 2 Ersatzbäume gepflanzt werden müssen. Die dazu notwendige Aufnahme wurde in den vergangenen Jahren nie vorgenommen; auch nicht die Verpflichtung für einen Baum, je nach Umfang, 2 oder sogar mehrere Bäume pflanzen zu müssen. Diese Regelung hat sich schon fast von Anfang an in der Praxis nicht bewährt. Der Normalfall war, für jeden gefällten Baum eine Ersatzpflanzung einzufordern. Genau diese Vorgehensweise wurde auch, wie bei vielen anderen Fällen, beim Waldeck angewandt.
 
Was in der Praxis bisher auch nicht gefordert wurde, dass mit dem Antrag auf Baumfällung gleichzeitig ein Ersatzpflanzplan mit vorgelegt werden muss. Dieser wurde vor Ort mit den Eigentümern besprochen und dann umgesetzt.
 
4. Baumfällmaßnahme in der Waldstraße
Bemängelt wurde, dass vor ein paar Jahren 3 Bäume entlang der Waldstraße gefällt worden sind. Diese Bäume wurden von der Stadt gefällt, weil diese nicht mehr sicher waren und das Lichtraumprofil nicht mehr den Anforderungen entsprach. Da der Bebauungsplan ein Pflanzgebot enthält, wird die Stadt die Pflanzung der 3 Bäume im Jahr 2018 vornehmen.
 
5. Bauantrag Waldeck-Hotelerweiterung ohne Fällgenehmigung
Kritik wurde auch daran geübt, dass mit dem Bauantrag bei der letzten Waldeck-Hotelerweiterung keine Fällgenehmigung beantragt worden ist. In den Bauakten ist lediglich der Vermerk vom Bauamt „Keine Bedenken“ ersichtlich.
 
In diesem Bereich gab es einige größere Büsche. Aus der Erinnerung ist so gut wie sicher, dass 2 Bäume unter die Baumschutzsatzung gefallen wären. 4 Bäume wurden auf dem Grundstück neu gepflanzt. Somit ist aus der Sicht der Stadt die Baumschutzsatzung dort erfüllt.
 
Diese Fälle haben gezeigt, dass Handlungsbedarf besteht, die Baumschutzsatzung auf eine praxisnahe und möglichst einfach zu handhabende Grundlage zu stellen. Ein Satzungsentwurf wird derzeit erarbeitet. Unabhängig vom Satzungsentwurf wird die Stadt verbindlich folgendes einfordern:
  • Antrag auf Fällung. Genaue Bezeichnung der Bäume, Lage, Maße der Bäume, Fotos und Angabe, wo und wie die Ersatzpflanzung qualitativ und quantitativ vorgenommen werden soll.
  • Nach Prüfung wird die Genehmigung erteilt.
 
 
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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Bad Dürrheim