Stadtnachrichten

Städtischer Familienpass


Mit dem Städtischen Familienpass kommen sozial schwächere Familien in den Genuss verschiedener Vergünstigungen. So sind beispielsweise die Gebühren für Kindertageseinrichtungen, Monatsbeitrag Jugendmusikschule und Musikschule Spycher, Veranstaltungen der Stadtjugendpflege, die ergänzende Betreuung von Grundschülern im Kindergarten und die Kosten für Mittagessen in Bad Dürrheimer Betreuungseinrichtungen sowie Schülermonatsbusfahrkarten mit 50 % ermäßigt. Für das Minara erhält man ein bestimmtes Kartenkontingent. Antragsberechtigt sind Familien mit 2 oder mehr kindergeldberechtigten Kindern, Alleinerziehende mit einem oder mehr kindergeldberechtigten Kindern sowie Familien und  Alleinerziehende mit einem behinderten Kind (mind. 50% Behinderung). Der Familienpass ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Für die Bewilligung wird grundsätzlich das Einkommen der letzten 12 Monate berücksichtigt. Deshalb wird in den meisten Fällen (ausgenommen Rentenbezieher und ALG I- und ALG II-Empfänger) die Lohnabrechnung des Monats Dezember 2017 benötigt. Leistungen des Familienpasses werden ab Zeitpunkt der Antragstellung gewährt, daher ist eine rückwirkende Bewilligung grundsätzlich nicht möglich.
Die Anträge zur Ausstellung des Familienpasses können im Bürgerservice-Büro, Sachgebiet Soziales, Luisenstr. 4, 78073 Bad Dürrheim zu den üblichen Sprechzeiten gestellt werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 666 220 oder 666 216.
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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Bad Dürrheim