Stadtnachrichten

Grundsteuer 2017


Die Steuerstelle der Stadt Bad Dürrheim weist alle Grundsteuerpflichtigen darauf hin, dass die Festsetzung der Grundsteuer 2017 wieder durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt, wenn der Gemeinderat am 15.12.2016 keine Änderung der Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B beschließt.

Bei Redaktionsschluss standen die endgültigen Hebesätze noch nicht fest.
Die öffentliche Bekanntmachung der Steuerfestsetzung erfolgt dann in der 1. Ausgabe 2017 der „Bad Dürrheimer Nachrichten“ am 12.01.2017.

Diejenigen Steuerpflichtigen, die der Stadt Bad Dürrheim kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen die Zahlungstermine (15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. oder bei beantragter Jahreszahlung den 1.7.15) entsprechend überwachen.

Hierbei möchte die Stadtkasse nochmals auf die Vorzüge des SEPA-Lastschriftmandats hinweisen, dies sind:
  • die Überwachung der Zahlungstermine entfällt,
  • unnötige Säumniszuschläge und Mahngebühren entstehen nicht und
  • der Weg zur Stadtkasse bzw. zur Bank entfällt.

Nachteile entstehen Ihnen bei diesem Verfahren nicht. Das SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden.
Sofern die Hebesätze durch den Gemeinderat im Rahmen der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2017 geändert werden, ergehen Anfang Januar 2017 an alle Grundsteuerpflichtigen entsprechende Grundsteuerbescheide.
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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Bad Dürrheim