Stadtnachrichten

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten


Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.

Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.

Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Bad Dürrheim Bürgerservice, Luisenstraße 4, 78073 Bad Dürrheim oder bei den jeweiligen Ortsverwaltungen in
Hochemmingen, Rathausplatz 1
Oberbaldingen, Schulplatz 9
Sunthausen, Tuninger Straße 2
Biesingen, Baarstraße 11
Öfingen, Stammstraße 1
Unterbaldingen, Weiherstraße 1
spätestens 4 Wochen vor dem Jubiläum eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 
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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Bad Dürrheim