Stadtnachrichten

Fütterungsverbot für Tauben, Enten und Schwäne


Tauben, Enten und Schwäne nicht füttern!

Die Stadtverwaltung bittet die Bevölkerung, Stadttauben, Enten und Schwäne nicht zu füttern, da durch regelmäßige Fütterung nicht nur die Standorttreue, sondern auch die Brutfreudigkeit der Tiere stark gefördert wird.
Da vier bis sechs Bruten jährlich keine Seltenheit sind, vergrößern sich kleine Taubenschwärme in kurzer Zeit auf das Mehrfache und verursachen Schmutz sowie Lärm- und Geruchsbelästigungen. Hauseigentümern wird empfohlen, den Nestbau an Gebäuden durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern, weil die Nester in der Regel von Milben, Zecken und anderen Schädlingen befallen sind und sich auf diese Weise auch gesundheitliche Gefahren für Menschen ergeben können.
Auch das Füttern von Enten und Schwänen führt zu starker Vermehrung und zu Wachstums- und Verhaltensstörungen bei den Tieren. Außerdem verursachen die üblicherweise von den Spaziergängern verfütterten Brot- und Backwarenreste Gesundheitsschädigungen bei den Wasservögeln, die sich natürlicherweise von Wasserpflanzen, Samen und Teilen der Uferbepflanzung sowie von kleinen Tieren wie Würmern und Schnecken ernähren. Durch das massenweise Auftreten der Tiere wird das ökologische Gleichgewicht an und in den Gewässern gestört. Dies wiederrum kann in der wärmeren Jahreszeit zum Vermehren von Algen und im Extremfall zum Umkippen ganzer Gewässer führen.
Das Füttern von Stadttauben, Enten und Schwänen ist deshalb nach § 13 Absatz 1 der Polizeiverordnung der Stadt Bad Dürrheim untersagt. Hiernach dürfen Tauben auf öffentlichen Wegen und Plätzen sowie in Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden. Ebenso dürfen Enten und Schwäne in Grün- und Erholungsanlagen, an und auf Seen, Teichen sowie fließenden Gewässern nicht gefüttert werden. An den genannten Orten darf auch kein Futter, das zum Füttern der Tiere bestimmt ist, ausgelegt werden.
Die Stadtverwaltung bittet die Bevölkerung inständig, das Fütterungsverbot einzuhalten.
Verstöße gegen das Fütterungsverbot werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet.
 
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Redakteur / Urheber
Quelle: Stadtverwaltung Bad Dürrheim